Allgemeine Geschäftsbedingungen für kombinierte Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für kombinierte Reisen

1. Angaben zum Veranstalter und Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen

Veranstalter der angebotenen Kombinationsreisen ist die Firma VIAJES ARENA TOURS S.L., mit der C.I.F. B-84916337 und Sitz in Torre de Cristal, Paseo de la Castellana 259-C Planta 18, 28001 Madrid. VIAJES ARENA TOURS S.L. ist im C.I.C.M.A. unter der Nr. 2129 eingetragen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller vom Veranstalter unterzeichneten kombinierten Reiseverträge und binden die Parteien zusammen mit den im Vertrag festgelegten besonderen Bedingungen, insbesondere denjenigen, die in der Programm-Prämie festgelegt sind, und denjenigen, die in den dem Reisenden zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1/2007 vom 16. November zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer ergänzender Gesetze sowie des Gesetzes 7/1998 vom 13. April über Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Einstellungsprozess

2.1 Vorvertragliche Informationen

Sobald der Reisende die Anmietung einer maßgeschneiderten kombinierten Reise beantragt hat, erstellt VIAJES ARENA TOURS S.L. vor dem Erwerb der Reise ein vorvertragliches Programm, das eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Reise enthält.

Ebenso erhält der Reisende allgemeine Informationen über die Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Zeit, um diese zu erhalten, sowie über die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Reise und den Aufenthalt, sowie Ratschläge über den optionalen Abschluss einer Versicherung, die die Stornierungskosten deckt, wenn der Reisende beschließt, den Vertrag aus einem von der Police abgedeckten Grund zu kündigen und/oder eine Versicherung, die die Rückführungskosten im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls deckt.

Die Informationen werden mit einer Kopie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem standardisierten Informationsformular für die kombinierte Reise, das im spanischen Verbraucher- und Benutzergesetz enthalten ist, vervollständigt.

2.2 Programm – Budget und Vertrag

Die Ausschreibung enthält die wichtigsten Merkmale der Reise und den Preis, der auch im Vertrag detailliert aufgeführt wird, der auch die Zahlungsmodalitäten, die Mindestanzahl der für die Reise erforderlichen Personen und die in Artikel 160.3 a) des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 über den Schutz der Verbraucher und Nutzer genannten Fristen enthält.

Der erstellte Preisplan gilt als verbindlich für den Veranstalter oder Vermittler, es sei denn, einer der folgenden Umstände tritt ein:

Änderungen dieser Informationen wurden dem Verbraucher vor der endgültigen Bestätigung der Buchung deutlich sichtbar und auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich mitgeteilt.

Die vom Reisenden gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptierten Änderungen treten nach der Buchungsbestätigung ein.

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Vermittler informieren den Reisenden vor Abschluss des kombinierten Reisevertrags in klarer, verständlicher Form und auf einem dauerhaften Datenträger über alle Änderungen der vorvertraglichen Informationen.

2.3 Buchungsanfrage

Auf der Grundlage des vorbereiteten Vorbuchungsprogramms übermittelt der Reisende dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Vermittler die endgültige Buchungsanfrage für die kombinierte Reise. Nach dieser Anfrage verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen Maßnahmen zur Abwicklung mit seinen Leistungsträgern durchzuführen.

Zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage zahlt der Reisende die vom Veranstalter geforderte Anzahlung, die in keinem Fall mehr als 50 % des Gesamtbetrags der Reise beträgt, es sei denn, es wird 30 Tage vor dem Abreisedatum oder eine andere Zahlungsform mit dem Kunden vereinbart.

Die Höhe des Vorschusses wird in der zu diesem Zweck ausgestellten Proforma-Rechnung angegeben, die gleichzeitig über den vorgeschlagenen Zahlungsplan informiert. Wenn die Buchung bestätigt wird, wird der gezahlte Betrag vom Reisepreis abgezogen.

Wenn die Vorauszahlung geleistet wurde, wird der Veranstalter die endgültige Buchung mit seinen Anbietern abwickeln und den Reisenden im Falle einer Nichtbuchung aufgrund mangelnder Verfügbarkeit unverzüglich informieren und ihm alternative Leistungen vorschlagen. Lehnt der Reisende die vorgeschlagenen alternativen Leistungen ab, wird der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet.

2.4 Buchungsbestätigung

Sobald der endgültige Buchungsvorgang mit den Anbietern abgeschlossen ist, wird die vorgenommene Buchung dem Reisenden bestätigt, womit der kombinierte Reisevertrag für beide Parteien verbindlich wird.

Tritt der Verbraucher vor der endgültigen Bestätigung von seiner Buchungsanfrage zurück, so wird ihm der eingezahlte Betrag abzüglich angemessener Bearbeitungskosten zurückerstattet.

2.5 Unterzeichnung des Vertrags

Nach der Buchungsbestätigung wird der Reisevertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vorbereitete Programm-Prämie sowie die standardisierten Informationen für kombinierte Reiseverträge sind, unverzüglich unterzeichnet. Sobald die Vorauszahlung für die Buchungsbestätigung geleistet und der Vertrag vom Reisenden unterzeichnet wurde, unterzeichnet der Veranstalter den Vertrag und stellt die Rechnung über den vom Reisenden gezahlten Betrag aus.

2.6 Restzahlung der ausstehenden Beträge und Aushändigung der Reiseunterlagen

Der Reisende ist verpflichtet, die ausstehenden Beträge gemäß den im unterzeichneten Vertrag enthaltenen Bedingungen zu zahlen.

Flugtickets müssen zum Zeitpunkt der Reservierung bezahlt werden. Dieses Datum wird von den verschiedenen Fluggesellschaften festgelegt und dem Kunden bei der Bestätigung der Leistung mitgeteilt.

Wenn für eine der vertraglich vereinbarten Leistungen besondere Zahlungsbedingungen gelten, müssen diese in dem im kombinierten Reisevertrag angegebenen Preisplan aufgeführt werden (z. B. können die Zahlungsbedingungen während der Weihnachtsferien und bei besonderen Daten/Leistungen restriktiver sein, wobei 100 % der Reise vor den allgemeinen Fristen zu zahlen sind).

Nach der letzten Zahlung gemäß dem zugesandten Zahlungsplan, die spätestens 30 Tage vor der Abreise erfolgen muss, werden dem Reisenden alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Reiseunterlagen, Belege, Quittungen und Tickets ausgehändigt.

Wird der Gesamtpreis der Reise nicht gemäß den angegebenen Bedingungen gezahlt, so wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher auf die beantragte Reise verzichtet, und es gelten die in Klausel 4.2 genannten Bedingungen für die Beendigung der Reise durch den Reisenden vor der Abreise.

3. Umfang der vertraglichen Leistungen

3.1 Leistungsumfang der Kombinationsreise

Die kombinierte Reise umfasst alle Leistungen, die ausdrücklich im akzeptierten Programm-Budget enthalten sind, insbesondere

die Beförderung zum und vom Zielort, wenn diese Leistung im akzeptierten Budget enthalten ist. Die Art des gebuchten Transports, seine Merkmale und seine Kategorie sind im Programmbudget enthalten. Wenn die Merkmale und die Kategorie nicht angegeben sind, wird davon ausgegangen, dass sie in einer Standardkategorie und mit Flügen der Touristenklasse gebucht werden.

Unterkunft, wenn diese Leistung im akzeptierten Budget enthalten ist. Wenn nicht anders angegeben, ist der Preis pro Person bei Unterbringung in einem Standard-Doppelzimmer und mit dem angegebenen Paket angegeben.

Tarife oder Steuern für Transport und Hoteleinrichtungen.

Indirekte Steuern (Mehrwertsteuer), sofern zutreffend.

Alle anderen Dienstleistungen und Zuschläge, die im akzeptierten Programm-Budget angegeben sind.

3.2 Nicht in der Kombinationsreise enthaltene Leistungen

Die folgenden Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen

Visagebühren und Impfbescheinigungen.

“Extras” wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, Sonderpakete – auch bei Voll- oder Halbpension -, wenn sie nicht ausdrücklich im Programmbudget aufgeführt sind, sowie Wäsche- und Bügelservice, optionale Hotelleistungen und generell jede andere Leistung, die nicht ausdrücklich im Kostenvoranschlag, in der Rechnung oder in den Unterlagen enthalten ist, die dem Verbraucher bei Annahme des Kostenvoranschlags ausgehändigt werden.

Fakultative Ausflüge oder Besichtigungen: Bei fakultativen Ausflügen oder Besichtigungen, die am Zielort angenommen werden, ist zu beachten, dass sie nicht Bestandteil des kombinierten Reisevertrags sind. Ihre Erwähnung im Kostenvoranschlag ist rein informativ und ihr Preis ist geschätzt. Daher kann es bei der Anmietung am Zielort zu Abweichungen von den angegebenen Kosten kommen. Andererseits werden diese Ausflüge dem Reisenden mit ihren spezifischen Bedingungen und dem endgültigen Preis unabhängig angeboten, wobei die mögliche Durchführung bis zum Zeitpunkt der Anmietung nicht garantiert wird.

Trinkgelder

Sondertarife für Umweltschutz, touristische Steuern oder Gebühren, die in den Zielländern anfallen oder anfallen können und die als Sondertarife zu betrachten sind und außerhalb der normalen allgemeinen Tarife für kombinierte Reisen liegen.

Leistungen, die nicht im “All Inclusive”-Paket enthalten sind, je nach dem spezifischen Angebot des gewählten Hotels.

4. Beendigung und Stornierung der Reise durch den Reisenden vor Reiseantritt.

4.1 Übertragung der Buchung.

Der Reisende kann den kombinierten Reisevertrag auf eine Person übertragen, die alle für die kombinierte Reise geltenden Bedingungen erfüllt.

Die Abtretung muss dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Vermittler auf einem dauerhaften Datenträger mindestens sieben Kalendertage vor Antritt der kombinierten Reise mitgeteilt werden.

Der Abtretende und der Erwerber haften dem Veranstalter gemeinsam für den noch nicht gezahlten Betrag des vereinbarten Preises sowie für etwaige Provisionen, Zuschläge oder sonstige Mehrkosten, die durch die Übertragung der Reise entstehen. Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen in keinem Fall die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.

4.2 Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden vor der Abreise

Der Verbraucher kann jederzeit von den angefragten oder vertraglich vereinbarten Leistungen zurücktreten und hat dabei Anspruch auf Rückerstattung der von ihm gezahlten Beträge, muss aber den Veranstalter in der nachstehend angegebenen Höhe entschädigen:

a. Er zahlt 100% der Verwaltungskosten (entspricht 10% des Reisepreises)

b. Er trägt 100 % der Kosten für die abgeschlossene Versicherung.

c. Flugleistungen: 100 % der Flugleistungen, mit Ausnahme der Fluggesellschaften/Flugtarife, die eine Erstattung und Rückerstattung der Steuern ermöglichen. Im Allgemeinen handelt es sich bei dem im Preis angebotenen Linienflugverkehr um die Basisklasse, die die Fluggesellschaften für Reiseveranstalter bereithalten, d. h. um Sitzplätze, die von den Fluggesellschaften in der Reiseklasse für den Verkauf an kombinierte Reiseveranstalter blockiert werden, mit ermäßigten Tarifen, die besonderen vertraglichen Bedingungen unterliegen, mit Einschränkungen, die in den meisten Fällen keine Erstattungen, Buchungsänderungen oder die Möglichkeit eines Vermerks auf dem Flugschein zulassen. Wenn zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage keine Plätze in dieser Klasse verfügbar sind, besteht die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr Plätze in einer anderen Klasse mit einem höheren Tarif oder bei einer anderen Fluggesellschaft als der angebotenen zu erwerben. In diesem Fall werden die Stornierungsgebühren in Höhe des vertraglich vereinbarten Flugpreises erhoben.

d. Bodendienstleistungen: (einschließlich Hotels, Ferienanlagen, interner Transport, Rundreisen, usw.). Die Stornierung von Landleistungen richtet sich nach den spezifischen Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die in der Regel in Abhängigkeit von der Vorankündigung der Stornierung und dem Reisedatum (Saison) festgelegt werden.

In einigen Hotels / Resorts während der Weihnachtszeit und in einigen Unterkünften / spezifischen Dienstleistungen, das ganze Jahr über oder zu besonderen Zeiten, können restriktivere Stornierungsbedingungen als üblich gelten, die bis zu 100% des Preises der Dienstleistungen betragen können.

Sofern im Vertrag keine restriktiveren Bedingungen angegeben sind, werden bei einem Rücktritt folgende Gebühren fällig: 40 % bei einem Rücktritt zwischen 28 und 40 Tagen vor Reiseantritt; 70 % bei einem Rücktritt zwischen 27 und 22 Tagen vor Reiseantritt. Erfolgt der Rücktritt 21 Tage oder weniger vor Reisebeginn, beträgt die Vertragsstrafe 100 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises.

e. Ausflüge, Eintrittskarten, Aufführungen usw., die ursprünglich als Bestandteil der kombinierten Reise vertraglich vereinbart wurden, sowie solche, die der Verbraucher vor Ort bei der veranstaltenden Agentur erwirbt, werden in Bezug auf die Stornogebühren mit ihren spezifischen Bedingungen geregelt. Ist dies im Vertrag nicht vorgesehen, so beträgt die Strafe bei Nichterscheinen des Reisenden 100 % des Betrags.

Bei Landleistungen mit restriktiveren Stornobedingungen werden die tatsächlich anfallenden Kosten gemäß den Richtlinien des Hotels/Resorts und den Verträgen mit zusätzlichen Landdienstleistern, wie in den besonderen Bedingungen des Vertrags angegeben, weitergegeben.

4.3 Änderungen des Vertrages auf Wunsch des Reisenden vor der Abreise.

Wünscht der Reisende zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Abreisedatum Änderungen hinsichtlich der Reiseziele, der Beförderungsmittel, der Dauer, des Reiseverlaufs oder sonstige Änderungen und ist der Veranstalter in der Lage, diese vorzunehmen, so kann der Veranstalter die Zahlung der durch diese Änderungen verursachten Mehrkosten verlangen.

4.4 Verfahren für die Zuweisung, Änderung und Stornierung von Verträgen

Reservierungen können per E-Mail an quality@arenatours.com zugewiesen, geändert oder storniert werden. Diese Mitteilung muss bei der Agentur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 14:00 Uhr eingehen, um wirksam zu sein. Andernfalls gilt das Datum der Mitteilung der Übertragung oder Änderung der Reservierung ab dem nächsten Werktag als wirksam.

5. Änderung und Stornierung der Reise durch den Veranstalter.

5.1 Preisänderung.

Der Preis der kombinierten Reise wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Annahme der Programmprämie geltenden Wechselkurse, des Preises für die Beförderung auf der Grundlage von Kraftstoffen oder anderen Energieträgern und der Steuern oder Provisionen für im Vertrag enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten verlangt werden, die nicht unmittelbar an der Durchführung der kombinierten Reise beteiligt sind, einschließlich Steuern, Kurtaxen und Zuschlägen, Ein- und Ausschiffung in Häfen und Flughäfen, berechnet.

Jede Änderung des Preises der oben genannten Elemente kann zu einer Änderung des endgültigen Reisepreises führen, entweder nach oben oder nach unten, wobei die Beträge der genannten Preisänderungen strikt einzuhalten sind.

In keinem Fall wird der Preis in den zwanzig Tagen vor dem Abreisedatum der Reise nach oben korrigiert, und in keinem Fall wird die Änderung stattfinden, wenn der Reisende den Gesamtpreis der Reise bereits bezahlt hat.

Diese Änderungen werden dem Reisenden schriftlich oder auf eine andere Weise mitgeteilt, die klar und verständlich ist und den Nachweis der Mitteilung ermöglicht. Der Reisende kann, wenn die Änderung erheblich ist (mehr als 8 %), ohne Vertragsstrafe von der Reise zurücktreten oder die Vertragsänderung akzeptieren.

5.2 Änderungen der Reise vor der Abreise durch den Reiseveranstalter

5.2.1. Änderung von unwesentlichen Elementen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nicht wesentliche Elemente der kombinierten Reise, die für die erfolgreiche Durchführung der Reise notwendig sind, vor Beginn der kombinierten Reise einseitig zu ändern und muss den Reisenden über eine solche Änderung informieren, die vom Reisenden ohne Rücktrittsrecht und/oder Entschädigung akzeptiert werden muss.

5.2.2 Erhebliche Änderungen

Sollte sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen sehen, eines der Hauptmerkmale der Reiseleistungen wesentlich zu ändern und/oder eine der vom Veranstalter im Vertrag ausdrücklich akzeptierten besonderen Anforderungen nicht erfüllen zu können oder eine Erhöhung des Preises der kombinierten Reise um mehr als 8 % vorzuschlagen, so ist der Reisende unverzüglich zu unterrichten, wobei ihm gegebenenfalls eine Ersatzreise und deren Preis, wenn möglich, von gleicher oder höherer Qualität vorgeschlagen wird.

In diesem Fall kann der Reisende, sofern die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, wählen, ob er den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe kündigt oder ob er eine Vertragsänderung akzeptiert, in der die vorgenommenen Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis angegeben sind. Der Reisende, der den Vertrag über die kombinierte Reise kündigt, kann auch eine vom Veranstalter oder gegebenenfalls vom Vermittler angebotene Ersatzreise akzeptieren, wenn diese gleichwertig oder höherwertig ist.

Der Reisende muss den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der Änderung über seine Entscheidung informieren.

Teilt der Reisende dem Veranstalter oder der Vermittlungsstelle seine Entscheidung nicht innerhalb der vorgenannten Frist mit, so wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen kann. Akzeptiert der Reisende die angebotenen Lösungen, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend angenommen hat.

Entscheidet sich der Reisende für einen Rücktritt vom Vertrag, so stehen ihm dieselben Rechte zur Annullierung der Reise durch den Veranstalter zu, wie sie im folgenden Abschnitt aufgeführt sind.

5.3 Rücktritt von der Reise vor der Abreise durch den Veranstalter

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Vermittler können vom Vertrag zurücktreten und dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten, sind jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn:

Die Stornierung ist auf den Reisenden zurückzuführen,

die Zahl der für die kombinierte Reise angemeldeten Personen unter der im Vertrag angegebenen Mindestzahl liegt und der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler dem Reisenden die Stornierung innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist mitteilt, die höchstens beträgt:1. zwanzig Tage vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen von mehr als sechs Tagen2. sieben Tage vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen3. achtundvierzig Stunden vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen von weniger als zwei Tagen, oder

der Veranstalter kann den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen und die Kündigung wird dem Reisenden unverzüglich vor Beginn der kombinierten Reise mitgeteilt.

Storniert der Veranstalter die kombinierte Reise vor dem vereinbarten Abreisetermin aus einem Grund, den der Reisende nicht zu vertreten hat, so hat der Reisende nach Beendigung des Vertrages Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Beträge oder auf eine andere, gleichwertige oder höherwertige kombinierte Reise, sofern der Veranstalter oder der Vermittler diese anbieten kann. Ist die angebotene Reise von geringerer Qualität, so hat der Veranstalter oder Vermittler dem Reisenden die Preisdifferenz gemäß dem Vertrag entsprechend den bereits gezahlten Beträgen zu erstatten.

Entscheidet sich der Reisende für den Rücktritt vom Vertrag, so erstattet der Veranstalter innerhalb einer Frist von 14 Tagen alle geleisteten Zahlungen und zahlt gegebenenfalls eine Entschädigung in Höhe von 5 % des Gesamtreisepreises, wenn der vorgenannte Mangel zwischen zwei Monaten und fünfzehn Tagen unmittelbar vor dem geplanten Reisetermin auftritt; 10 %, wenn er zwischen fünfzehn und drei Tagen vor dem Reisetermin auftritt und 25 %, wenn der vorgenannte Mangel innerhalb der letzten achtundvierzig Stunden auftritt.

5.4 Änderungen der Reise nach der Abfahrt

5.4.1 Änderungen von unwesentlichen Bestandteilen der Reise

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nicht wesentliche Elemente der kombinierten Reise, die für die erfolgreiche Durchführung der Reise notwendig sind, nach Antritt der Reise einseitig zu ändern, wobei solche Änderungen vom Reisenden ohne Erstattung akzeptiert werden müssen.

5.4.2 Änderung von wesentlichen Reisebestandteilen

Für den Fall, dass der Veranstalter nach Antritt der Reise einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht erbringen kann oder feststellt, dass er diese nicht erbringen kann, wird der Veranstalter ohne Mehrkosten für den Verbraucher geeignete alternative Formeln für die Fortsetzung der organisierten Reise festlegen und gegebenenfalls dem Verbraucher den Betrag der Differenz zwischen den erbrachten Leistungen und den erbrachten Leistungen erstatten.

Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Regelungen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den im kombinierten Reisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unzureichend ist.

Setzt der Verbraucher die Reise mit den vom Veranstalter angebotenen Lösungen fort, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert.

Sind die vom Veranstalter vorgeschlagenen Lösungen nicht durchführbar oder akzeptiert der Reisende sie aus triftigen Gründen nicht und umfasst die Reise die Beförderung von Personen, so hat der Veranstalter dem Reisenden unbeschadet einer etwaigen Entschädigung ohne zusätzliche Kosten ein Beförderungsmittel zur Verfügung zu stellen, das dem für die Reise benutzten gleichwertig ist, um ihn zum Ausgangsort oder zu einem anderen von beiden Parteien vereinbarten Ort zurückzubringen.

6. Verpflichtung des Reisenden, jede Verletzung der Vertragspflichten anzuzeigen

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Verstöße bei der Vertragserfüllung unverzüglich nach Kenntniserlangung per E-Mail an den Veranstalter unter quality@arenatours.com sowie an seine örtliche Agentur und gegebenenfalls an den betreffenden Leistungsträger unter den in den Reiseunterlagen angegebenen Telefonnummern und Adressen zu melden, damit die entsprechenden Maßnahmen zu ihrer Behebung ergriffen oder Alternativen zu den festgestellten Mängeln oder Verstößen vorgeschlagen werden können. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann den Ausschluss der Haftung des Veranstalters zur Folge haben.

Der Reisende ist in jedem Fall verpflichtet, die erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu mindern, der sich aus der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages ergeben kann, wobei er für den Schaden haftet, der durch die Unterlassung dieser Maßnahmen entsteht.

7. Verpflichtung des Veranstalters, dem Reisenden Beistand zu leisten

Der Veranstalter und der Anbieter, die Parteien des kombinierten Reisevertrags sind, sind verpflichtet, dem Reisenden in Schwierigkeiten die erforderliche Hilfe zu leisten.

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Leistungsträger können für diese Hilfeleistung einen angemessenen Aufschlag verlangen, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Dieser Zuschlag darf in keinem Fall die dem Veranstalter oder dem Leistungsträger tatsächlich entstandenen Kosten übersteigen.

8. Haftung

8.1 Allgemeines

Der Veranstalter und ggf. der Vermittler haften gegenüber dem Reisenden nach den ihnen für den jeweiligen Tätigkeitsbereich der kombinierten Reise obliegenden Verpflichtungen für die Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages. Diese Haftung entfällt, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

Die bei der Durchführung des Vertrages festgestellten Mängel sind dem Reisenden zuzurechnen.

Die Mängel sind Dritten zuzurechnen, die mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nichts zu tun haben und unvorhersehbar oder unüberwindbar sind.

dass die vorgenannten Mängel auf höhere Gewalt, außergewöhnliche und unvorhersehbare Ursachen zurückzuführen sind, deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

dass die Mängel auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das der Veranstalter oder der Vermittler trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder überwinden konnte.

dass die vertraglichen Leistungen trotz aller gebotenen Voraussicht und Sorgfalt aus Gründen, die der Veranstalter oder Vermittler nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können.

8.2 Haftung für nicht in der Kombinationsreise enthaltene Leistungen

Die vertraglichen Haftungsregeln der Kombinationsreise gelten nicht für Leistungen wie Ausflüge, Aktivitäten, Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen, Besuche von Ausstellungen oder Museen oder Ähnliches, die nicht im angenommenen Angebotsbudget enthalten sind und die der Kunde während der Reise oder in deren Verlauf fakultativ in Anspruch nimmt.

Greift der Veranstalter in die Übernahme solcher Leistungen ein, so haftet er nach den besonderen Regeln des von ihm abgeschlossenen Vertrages.

Hat der Reisende eine Beförderung außerhalb der Bestimmungen der Programmprämie in Auftrag gegeben, so haften weder der Veranstalter noch der Vermittler für Verspätungen, Annullierungen oder Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dieser Beförderung ereignen, unabhängig von deren Ursache, ohne dass der Reisende oder die Begünstigten einen Anspruch auf diesen Begriff haben.

Ebenso haften weder der Veranstalter noch der Vermittler, wenn ein Zwischenfall im Zusammenhang mit der vom Reisenden gebuchten Beförderung dazu führt, dass die vertraglich vereinbarten Aktivitäten ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, dass sie verschoben oder storniert werden müssen und dass ganz allgemein der angenommene Reiseplan in irgendeiner Form geändert werden muss, ohne dass dem Kunden ein Betrag zurückerstattet oder ausgezahlt werden muss.

Die vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungspolicen decken keine Eventualitäten ab, die im Zusammenhang mit der Beförderung oder den vom Reisenden direkt in Auftrag gegebenen und nicht in den Vertrag aufgenommenen Dienstleistungen auftreten können.

8.3 Grenzen des Schadenersatzes

8.3.1 Für die Begrenzung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der in der kombinierten Reise enthaltenen Leistungen gelten die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften und insbesondere die Beschränkungen, die in den anwendbaren internationalen Übereinkommen und dem Athener Übereinkommen vom 13. Dezember 1974, gegebenenfalls geändert durch das Londoner Protokoll vom 19. November 1976, oder dem Brüsseler Übereinkommen vom 23. April 1970 und anderen geltenden Rechtsvorschriften enthalten sind.

8.3.2 In Ermangelung spezifischer anwendbarer Vorschriften und außer bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Personen- oder Sachschäden darf die Höhe der Entschädigung in keinem Fall das Dreifache des Gesamtpreises der Reise übersteigen.

8.3.3. Annulliert das Luftfahrtunternehmen einen Flug aufgrund von Flugplanänderungen, technischen Problemen, Streiks, Katastrophen, Staatsstreichen oder anderen ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Gründen, die zu einer großen Verspätung führen, so ist es allein dafür verantwortlich, die betroffenen Fluggäste angemessen zu betreuen, ihnen eine Alternative oder die Erstattung von Flugscheinen oder anderen Alternativflügen anzubieten, und wenn es seine Politik ist, die Kosten für Mahlzeiten, Anrufe, Beförderung und Unterbringung zu tragen und gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261/04, die eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen enthält.

In einigen Fällen werden einige Flüge mit speziellen Fluggesellschaften durchgeführt, die aufgrund der Verwendung gemeinsamer Codes und Allianzen zwischen Fluggesellschaften nicht im E-Ticket oder in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, und der Veranstalter kann dafür keine Verantwortung übernehmen, da die Flüge immer von der ausstellenden Fluggesellschaft abhängen.

Sobald der Fluggast am entsprechenden Flughafen eingecheckt hat, ist er für die Fluggesellschaft verantwortlich und muss sich im Falle von Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen usw. mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Daher werden die Fluggäste darauf hingewiesen, dass sie, sobald eine Änderung des Fluges oder der Abflugzeit mitgeteilt wird, diese über das Notruftelefon des Anbieters am Zielort sowie per E-Mail an den Veranstalter unter quality@arenatours.com mitteilen müssen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird der Transfer nicht erstattet, da die Wartezeit am Zielflughafen nicht mehr als 45 Minuten nach der planmäßigen Flugzeit des Passagiers beträgt und daher in Rechnung gestellt wird. Es liegt im Ermessen der Fluggesellschaften, Zwischenlandungen auf einer ungeplanten Strecke aufgrund von technischen Problemen, Wetterbedingungen usw. vorzunehmen, ohne dass der Veranstalter dafür verantwortlich ist.

Bei Transfers mit Wasserflugzeugen, Schnellbooten und/oder Inlandsflügen können sich der Zeitplan und die Dauer bei ungünstigen Wetterbedingungen sowie aus technischen oder betrieblichen Gründen ändern, und es kann zu Zwischenlandungen kommen.

8.3.4 Wird die Reise mit dem Bus, der Bahn, dem Schiff, dem Wasserflugzeug oder einem anderen direkt oder indirekt beauftragten Verkehrsmittel durchgeführt, muss der Reisende im Falle eines Unfalls einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkehrsunternehmen geltend machen, um dessen Versicherungsschutz zu gewährleisten, gegebenenfalls mit Unterstützung und kostenloser Unterrichtung durch den Reiseveranstalter.

8.3.4.1 Bei der Beförderung mit Sondertransportmitteln wie Wasserflugzeugen oder Leichtflugzeugen, deren Freigepäckbestimmungen sehr streng sind, kann bei Übergepäck des Reisenden neben einem Zuschlag für jedes überschrittene Kilogramm der Fall eintreten, dass das Gepäck nicht mit demselben Flug wie der Reisende befördert wird, sondern mit einem späteren Flug, was eine Verspätung bei der Ankunft des Reisenden zur Folge hat. Wir empfehlen dem Reisenden, immer nur ein Handgepäckstück mitzunehmen, um mögliche Unannehmlichkeiten aufgrund dieser Verspätung zu vermeiden.

8.3.5 Im Falle eines Unfalls unterwirft sich der Reisende unabhängig von dem Land, in dem er sich ereignet, ausdrücklich der Gesetzgebung des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, mit der Möglichkeit, für Personenschäden gemäß der dafür vorgesehenen Entschädigungstabelle entschädigt zu werden, nach der diese Entschädigung an die Beteiligten, die Begünstigten oder ihre gesetzlichen Vertreter in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und in der gesetzlichen Währung des Fahrzeugs ausgezahlt wird.

9. Reklamationen beim Veranstalter oder Händler

9.1. Interne Verfahren zur Behandlung von Beschwerden

Unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte zu seinen Gunsten kann der Reisende beim Veranstalter bzw. beim Vermittler schriftliche Beschwerden wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages einreichen. Die Mitteilung muss per E-Mail an quality@arenatours.com erfolgen, und zwar innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach Beendigung der Reise.

Die Anfrage wird so schnell wie möglich und in jedem Fall vor Ablauf von 30 Tagen beantwortet, wobei die Anfrage angenommen oder abgelehnt wird, was in jedem Fall hinreichend begründet werden muss.

9.2 Alternatives Streitbeilegungssystem

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 stellen wir dem Kunden den folgenden Link zur Verfügung, der den Zugang zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union ermöglicht

Ebenso kann der Reisende über die Website der spanischen Agentur für Verbraucherangelegenheiten, Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AECOSAN) die Schlichtungs- und Verbraucherschlichtungsstellen und das Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde einsehen. Viajes Arena Tours ist nicht an ein Schlichtungssystem angeschlossen. Der Verbraucher kann es jedoch beantragen, und der Veranstalter wird von Fall zu Fall entscheiden, ob er sich daranhält.

10. Verjährung von Klagen.

Klagen, die sich aus der Verletzung von Verpflichtungen aus dem Kombinationsreisevertrag ergeben, verjähren innerhalb von zwei Jahren.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN, DIE ZU BEACHTEN SIND – SEHR WICHTIG

A – DEFINITION DER KOMBINIERTEN REISELEISTUNGEN

1. Tarife mit Einschränkungen

Sofern der Kunde nichts Anderes angibt, wird davon ausgegangen, dass er die preisgünstigsten Leistungen verlangt. Solche Leistungen (z.B. “Touristenklasse-Tarife”) können ohne die Möglichkeit einer späteren Änderung oder Stornierung erbracht werden. In solchen Fällen dürfen die Leistungen nicht auf andere Weise oder zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort als vertraglich vereinbart erbracht werden.

2. Hotels.

2.1Allgemeines

Die Qualität und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Leistungen richten sich nach der offiziellen touristischen Kategorie, die gegebenenfalls von der zuständigen Stelle in Ihrem Land zugewiesen wurde.

In einigen Fällen wird die Hotelkategorie im Budget anhand der Sterne-Klassifizierung oder einer ähnlichen Klassifizierung angegeben, auch wenn diese in dem betreffenden Land nicht gilt, damit der Reisende die angebotenen Leistungen und Kategorien der Einrichtungen leichter vergleichen kann, wobei er immer weiß, dass diese Einstufung der Bewertung des Veranstalters entspricht.

In Anbetracht der geltenden Rechtsvorschriften, die nur die Existenz von Einzel- und Doppelzimmern vorsehen, und in Anbetracht der Tatsache, dass einige dieser Zimmer ein drittes und viertes Bett zulassen, wird jedes Mal davon ausgegangen, dass die Nutzung des dritten oder vierten Bettes mit Wissen und Zustimmung der Personen erfolgt, die das Zimmer bewohnen.

Der normale Zeitplan für das Betreten und Verlassen des Hotels richtet sich nach der ersten und letzten Dienstleistung, die der Nutzer in Anspruch nehmen wird. In der Regel und sofern im akzeptierten Angebot nicht anders vereinbart, können die Zimmer nach 14 Uhr am Anreisetag genutzt werden und müssen vor 12 Uhr am Abreisetag geräumt werden.

Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht die ständige Begleitung des Fremdenführers umfasst und der Nutzer seine Ankunft im gebuchten Hotel oder in der gebuchten Wohnung zu anderen als den angegebenen Daten oder Uhrzeiten erwartet, ist es zur Vermeidung von Problemen und Fehlinterpretationen erforderlich, diesen Umstand so weit wie möglich im Voraus der veranstaltenden Agentur bzw. direkt dem Hotel oder der Wohnung mitzuteilen. Ebenso ist es notwendig, den Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung über die Möglichkeit des Mitbringens von Tieren zu befragen, da diese in der Regel in Hotels und Wohnungen nicht erlaubt sind.

Die Unterbringung im Hotel erfolgt unter der Bedingung, dass das Zimmer in der entsprechenden Nacht für den Kunden verfügbar war, unabhängig davon, dass die Ankunft im Hotel aufgrund der Umstände der kombinierten Reise später als der geplante Beginn erfolgt. Bei Übernachtung mit Frühstück ist, sofern nicht anders angegeben, ein kontinentales Frühstück im Reisepreis enthalten. Das Hotel kann von den Gästen bei der Ankunft eine Kreditkarte verlangen, um Extras zu bezahlen, die nicht im Vertrag für die kombinierte Reise enthalten sind.

2.2 Sonstige Leistungen.

Bei Flügen, deren Ankunft am Zielort nach 12 Uhr mittags erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels, sofern im Vertragsbudget enthalten, das Abendessen. Bei Flügen, die nach 19:00 Uhr am Zielort ankommen, ist die erste Hotelleistung die Übernachtung. Als Direktflüge gelten immer Flüge, für die ein einziger Flugschein ausgestellt wird, unabhängig davon, ob der Flug eine technische Zwischenlandung oder eine Zwischenlandung einlegt.

2.3 Zusätzliche Leistungen.

Verlangt der Reisende zusätzliche Leistungen (z. B. Zimmer mit Meerblick, Reiseführer in einer anderen Sprache als der des Ziellandes usw.), die von der veranstaltenden Agentur nicht endgültig bestätigt werden können, kann der Reisende wählen, ob er endgültig von der Anfrage nach einer zusätzlichen Leistung zurücktritt oder ob er die Anfrage aufrechterhält, bis diese Leistungen erbracht werden. Haben die Parteien vereinbart, den Preis für Zusatzleistungen, die nicht endgültig erbracht werden können, im Voraus zu zahlen, so wird der gezahlte Betrag von der Vermittlungsstelle unmittelbar nach dem Rücktritt des Verbrauchers von der Leistung oder während der Rückreise zurückerstattet, je nachdem, ob der Reisende sich dafür entschieden hat, von der Erbringung der gewünschten Zusatzleistung zurückzutreten oder den Antrag aufrechterhalten hat.

2.4 Änderungen in der Hotelleitung

Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen in der Hotelleitung nach Abschluss der Reise sowie für die sich daraus ergebenden Auswirkungen und/oder Folgeänderungen (Name, Leistungen, Betriebskategorie, teilweise Schließung von Einrichtungen usw.), die er in jedem Fall versuchen wird, dem Nutzer mitzuteilen.

2.5 Wohnungen.

Bei der Buchung ist der Kunde in vollem Umfang und ausschließlich für die korrekte Angabe der Anzahl der Personen verantwortlich, die die Wohnung bewohnen, wobei Kinder unabhängig von ihrem Alter nicht berücksichtigt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsverwaltung die Aufnahme solcher nicht angegebenen Personen rechtlich verweigern kann, ohne dass der Reisende die Möglichkeit hat, dies zu beanstanden. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, Zusatzbetten oder Kinderbetten bereitzustellen, die von den Gästen vor Vertragsabschluss angefordert werden müssen und, sofern nicht anders angegeben, nicht im veröffentlichten Preis der Wohnung enthalten sind. In der Regel können die Wohnungen, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde, ab 17.00 Uhr am Anreisetag genutzt werden und müssen am Abreisetag vor 10.00 Uhr geräumt werden. Der Beherbergungsbetrieb kann von den Gästen bei der Ankunft eine Kreditkarte verlangen, um alle nicht im kombinierten Reisevertrag enthaltenen Extras zu bezahlen. Bei der Anmietung von Wohnungen muss der entsprechende Mietvertrag in der Regel vor Ort nach dem im Bestimmungsland geltenden Muster unterzeichnet werden; wenn möglich und auf schriftlichen Antrag des Verbrauchers bei der Agentur kann eine Kopie vor Antritt der Reise angefordert werden. Dieser Vertrag ist vom Reisenden zu unterzeichnen, der eine entsprechende Kaution hinterlegt oder eine Haftpflichtversicherung zur Deckung eventueller Schäden abschließt.

2.6 Besondere wirtschaftliche Bedingungen für Kinder.

Da Kinder je nach Alter, Leistungserbringer und Reisedatum unterschiedlich behandelt werden, ist es ratsam, sich stets über den Umfang der bestehenden Sonderbedingungen zu informieren, die stets Gegenstand spezifischer und detaillierter Informationen sind und im Budget-Pre-booking oder im Vertrag oder in den bei der Unterzeichnung ausgehändigten Reiseunterlagen gesammelt werden. Im Allgemeinen gelten sie für die Unterbringung, solange das Kind ein Zimmer mit zwei Erwachsenen teilt. Bei Auslandsaufenthalten von Minderjährigen werden die Informationen für jeden Einzelfall rechtzeitig erteilt und im Vertrag oder in den Reiseunterlagen, die bei der Buchung ausgehändigt werden, festgehalten.

3. Rundfahrten

Bei Linienfahrten können die Busse je nach Teilnehmerzahl unterschiedlich ausgestattet sein. Wird eine ausreichende Zahl von Reisenden nicht erreicht, kann ein Minibus eingesetzt werden, der, sofern nicht anders angegeben, keine Liegesitze hat. Außerdem wird in der Beschreibung jeder Strecke angegeben, ob der Bus über eine Klimaanlage verfügt oder nicht, wobei davon ausgegangen wird, dass er nicht über eine solche verfügt, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist. Der Transport zu den Naturparks für die Fotosafaris erfolgt in landestypischen “Vans” oder Geländewagen. In allen oben genannten Fällen kann es sein, dass das Design, die Struktur, der Komfort und die Sicherheit des Transportfahrzeugs nicht den italienischen Normen und Standards entsprechen, sondern denen des Landes, in dem die Reise stattfindet.

Bei den im Programmheft angegebenen Rundreisen und Touren wird die Unterkunft in einer der dazugehörigen Einrichtungen derselben oder einer anderen derselben Kategorie und Gegend bereitgestellt, wenn in der erstgenannten Einrichtung keine Plätze mehr frei sind oder eine Änderung der Reiseroute eintritt. Ebenso kann die Reiseroute des Rundgangs nach einer der im Präventionsprogramm beschriebenen Optionen gestaltet werden und die Reihenfolge der Besuche kann aus betrieblichen Gründen geändert werden. Dieser Umstand führt nicht zu einer Änderung des Vertrags.

Für alle Zwecke und in Bezug auf den Landtransport gilt, sofern im Programm-Broadcaster nicht anders angegeben, dass der Kunde das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Nutzers mit sich führt, unabhängig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie untergebracht sind, und dass sie auf Risiko des Nutzers transportiert werden. Dem Benutzer wird empfohlen, beim Be- und Entladen des Gepäcks anwesend zu sein. Für die Beförderung per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Fluss gelten die Bedingungen der Transportunternehmen, wobei der Fahrschein das verbindliche Dokument zwischen diesen Unternehmen und dem Fahrgast ist. Im Falle von Schäden oder Verlusten muss der Verbraucher bei dem jeweiligen Beförderungsunternehmen einen entsprechenden Antrag stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich, Kunden, die von einem dieser Umstände betroffen sind, rechtzeitig Hilfe zu leisten.

4. Flugreisen

4.1. Allgemeines

Die Flugbeförderung kann auf einer regulären Strecke oder auf speziellen (Charter-)Flügen erfolgen, wie im Programmpreis angegeben.

Die angebotene und im Preis inbegriffene reguläre Flugbeförderung erfolgt in der Basisklasse, die die Fluggesellschaften den Reiseveranstaltern zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um begrenzte Sitzplatzkontingente der Fluggesellschaften in der Touristenklasse, die an Veranstalter von kombinierten Reisen verkauft werden, mit ermäßigten Tarifen, die besonderen vertraglichen Bedingungen unterliegen, mit Einschränkungen, die manchmal keine Rückerstattungen, Buchungsänderungen oder die Möglichkeit eines Vermerks auf dem Flugschein zulassen. Wenn zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage keine Plätze in dieser Klasse verfügbar sind, besteht die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis Plätze in einer anderen Klasse mit einem höheren Tarif oder bei einer anderen Fluggesellschaft als der angebotenen zu erwerben.

Leistungen, die an Tagen mit Flugreisen angeboten werden, werden nur dann berücksichtigt, wenn die Abflug- und Ankunftszeiten der bestätigten Flüge dies zulassen, die ihrerseits bestimmen, ob freie Zeit zur Verfügung steht oder, im Falle von Reisen, die eine Beförderung zu einem anderen Ort als dem Flughafen vorsehen, ob es eine Wartezeit gibt, die von der Ankunftszeit der Flüge abhängt, mit denen andere Reiseteilnehmer unterwegs sind.

Es ist üblich, dass Fluggesellschaften mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchführung eines Fluges treffen, so dass das Flugzeug, mit dem der Flug durchgeführt wird, einer anderen als der angegebenen Fluggesellschaft gehören kann.

Gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 teilen die organisierenden Stellen bei der Buchungsbestätigung die Identität der Fluggesellschaften mit, die die Flüge durchführen. Wenn zum Zeitpunkt der Buchung die genaue Identität der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, nicht bekannt ist, gibt die veranstaltende Stelle die Identität der Fluggesellschaft an, die den Flug voraussichtlich durchführen wird. Ebenso wird das Reisebüro bei einem Wechsel des Luftfahrtunternehmens nach der Buchungsbestätigung unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Fluggäste so schnell wie möglich zu informieren.

4.2 Gestellung am Flughafen

Bei Flugreisen muss die Anwesenheit am Flughafen mindestens zwei Stunden vor der offiziellen Abflugzeit erfolgen, und in jedem Fall sind die spezifischen Empfehlungen in den bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigten Reiseunterlagen strikt zu befolgen. Es wird dem Kunden empfohlen, sich die Abflugzeit vierundzwanzig Stunden vorher bestätigen zu lassen. 4.2 Flugreisen können entweder mit Direktflügen mit oder ohne Zwischenlandung oder mit Nicht-Direktflügen mit Anschluss an andere Flüge auf verschiedenen Flughäfen durchgeführt werden, wobei die Abflugzeiten im Laufe des Tages nach dem Flugplan der verschiedenen Gesellschaften liegen.

4.3 Anschlussflüge.

Flugreisen können entweder mit Direktflügen mit oder ohne Zwischenlandung oder mit Nicht-Direktflügen mit Anschluss an andere Flüge auf verschiedenen Flughäfen nach dem Flugplan der verschiedenen Gesellschaften durchgeführt werden.

Besteht keine Verbindung zwischen dem Herkunftsort des Kunden und dem Startort des internationalen Fluges, gehen die Kosten für Unterkunft und Transfer zu Lasten des Kunden.

5. Gruppenreisen

5.1 Preise

Die Preise für Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, die die gesamte Reise gemeinsam antreten, es sei denn, es ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Es ist ratsam, die Besonderheiten der jeweiligen Reise zu konsultieren. Die Tatsache, dass die Gruppe mit mehr als der Mindestteilnehmerzahl reist, führt nicht zu einer Preisreduzierung.

5.2 Zutritts- und Ausschlussrechte.

Der reibungslose Ablauf der Reise basiert auf einem normalen Maß an Harmonie im Zusammenleben der Gruppe, so dass ein Mitglied, das dieses Zusammenleben stört oder beeinträchtigt, aus der Gruppe ausgeschlossen werden kann.

5.3 Dokumentation

Bei Gruppenreisen kann der Reiseleiter aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen für die Mitnahme von Unterlagen für die Buchung von Unterkünften, Flugtickets und anderen zu erbringenden Leistungen zuständig sein.

B – INFORMATIONEN, DOKUMENTE UND ANDERE REISEVERFAHREN

1.1. Vom Reisenden vorzulegende Informationen zur Formalisierung der Buchung

Zum Zeitpunkt der Reise gültige Passdaten aller Reisenden mit Angabe von Vorname(n), Nachname(n), Dokumentennummer, Staatsangehörigkeit, Ausstellungsort und -datum sowie Ablaufdatum. Der Veranstalter kann eine Kopie dieser Dokumente verlangen und sie an Dritte, die an der Reise beteiligt sind, weitergeben, wenn dies für den Abschluss von Verträgen über bestimmte Leistungen erforderlich ist. Ebenso kann der Veranstalter Angaben zum Personalausweis oder einem gleichwertigen Dokument für den Versicherungsvertrag, die Ausstellung von Rechnungen oder andere für die Durchführung der Reise erforderliche Verfahren verlangen.

Informationen über etwaige Krankheiten, besondere Bedingungen, Allergien oder Behinderungen, die für die ordnungsgemäße Beantragung von Leistungen oder die Organisation der Reise berücksichtigt werden müssen.

Informationen über das tatsächliche Alter aller Reisenden zum Zeitpunkt der Reise, insbesondere im Falle von Kindern unter 1 Jahr, 11 Monaten und 29 Tagen (INF) oder Kindern unter 11 Jahren, 11 Monaten und 29 Tagen (CHD), um die Leistungen gemäß den für begleitete Kinder festgelegten Preisen buchen zu können. Kosten, die durch Änderungen von Buchungen oder Fahrkarten aufgrund falscher Angaben zum Alter oder anderen Daten zur Identität der Reisenden entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Informationen, die der Reisende nicht korrekt angibt.

Verteilung der Betten in den einzelnen Zimmertypen: Einzelzimmer, Doppelzimmer mit Doppelbett, Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten, Doppelzimmer mit Zustellbett usw. sowie die Kategorie des Zimmers: Standard, Superior, Junior Suite, Suite usw.

Name und/oder Kategorie der gewählten Unterkunft, je nach akzeptiertem Budget.

Name der Person, die den Mietwagen fahren wird, mit einem seit mehr als einem Jahr gültigen Führerschein. Kosten, die durch Änderungen bei der Buchung des Mietwagens aufgrund falscher Angaben zum Fahrer oder eines Fahrerwechsels entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht für Angaben, die der Reisende nicht korrekt macht.

Weder der Veranstalter noch der Vermittler haften für Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzuschreiben sind oder durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verursacht wurden.

1.2. Pass-, Visa-, Verwaltungs- und/oder Gesundheitsvorschriften

Ausnahmslos alle Reisenden (einschließlich Kinder) müssen im Besitz der nach den Gesetzen des/des besuchten Landes/Länder erforderlichen persönlichen und familiären Dokumente und des Reisepasses sein. Für die Beschaffung von Visa, Reisepässen, Impfbescheinigungen usw. ist der Reisende selbst verantwortlich.

Für den Fall, dass eine Behörde die Erteilung eines Visums aus besonderen Gründen des Reisenden verweigert oder die Einreise in das Land verweigert, weil der Reisende nicht über die erforderlichen Unterlagen verfügt oder diese nicht vorlegt, lehnt der Veranstalter jede Verantwortung für derartige Vorfälle ab, wobei alle daraus entstehenden Kosten vom Reisenden zu tragen sind, wobei in solchen Fällen die für den freiwilligen Rücktritt von Leistungen festgelegten Bedingungen und Regeln gelten.

1.2.1 Reisepass: Für alle vom Veranstalter angebotenen Reisen ist ein gültiger Reisepass erforderlich, weshalb es ratsam ist, sich bei den ausstellenden Behörden zu vergewissern, dass die Reisepässe aller an der Reise beteiligten Personen gültig sind. Die Einreisebestimmungen einiger Länder verlangen, dass der Reisepass des Reisenden nach der Einreise in das betreffende Land noch mindestens 9 Monate gültig sein muss. Wenn der Reisepass eines Reisenden sein letztes Gültigkeitsjahr erreicht hat, wird dem Reisenden empfohlen, sich vor der Planung der endgültigen Reise über die Anforderungen des Ziellandes zu informieren.

Der Name im Reisepass muss mit dem Namen auf dem Ticket übereinstimmen, andernfalls ist der Reisende möglicherweise nicht reiseberechtigt und die Versicherung ist nicht gültig.

Ändert sich nach der Buchung einer Reise, aber vor Reiseantritt der Name eines Gruppenmitglieds des Reisenden (z. B. aufgrund einer Heirat), muss der Veranstalter darüber informiert werden.

Minderjährige, die allein ins Ausland reisen, müssen, sofern das Land die Einreise mit einem Ausweis erlaubt, im Besitz einer offiziellen Genehmigung ihres Vaters oder ihrer Mutter (oder ihres Vormunds) sein und, wenn sie mit ihnen reisen, eine Bescheinigung über die Beziehung vorlegen. Wenn Minderjährige keinen Ausweis besitzen oder dieser kein gültiges Dokument für die Einreise in das Land ist, müssen sie im Besitz eines Reisepasses sein. Minderjährige, die im Besitz eines eigenen Reisepasses sind, benötigen keine Genehmigung. Das Familienbuch ist in keinem Fall ein gültiges Dokument für die Einreise in ein Land.

Personen mit einem nicht-italienischen Reisepass sollten sich bei den zuständigen Stellen über die für ihre Staatsangehörigkeit geltenden Bestimmungen informieren und diese Umstände dem Veranstalter mitteilen, damit er sie berücksichtigen kann, z. B. in Bezug auf Visa, eventuelle Krankenversicherungen, Unfälle, Stornierung, Angebote für die Reise, usw.

1.2.2 Visa: Der Kunde muss sich vergewissern, dass er die Einreisebestimmungen für Einwanderer erfüllt und dass die erforderlichen Dokumente wie Pässe und Visa (Transit-, Arbeits-, Tourismus- oder andere) gültig sind und alle anderen ausländischen Einreisebestimmungen eingehalten werden.

Auch die Visabestimmungen der Transitländer müssen überprüft werden.

Die Einreisebestimmungen können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Grund der Reise, der Dauer der Reise usw. variieren. Ebenso können sich die Anforderungen im Laufe der Zeit aufgrund gesetzlicher und/oder vorübergehender Änderungen ändern.

Reisende sollten sich vor der Buchung über die Pass- und Visabestimmungen, einschließlich der ungefähren Dauer der Visabeschaffung, sowie über die Empfehlungen für das jeweilige Reiseziel informieren.

Kunden müssen auch sicherstellen, dass sie sich vor Reiseantritt über etwaige Änderungen der Visabestimmungen informieren, falls sich diese geändert haben.

1.2.3 Gesundheit: Die Empfehlungen zu den für die Reise erforderlichen Impfungen können sich im Laufe der Zeit oder aufgrund bestimmter Situationen im Bestimmungsland ändern, daher sollte der Reisende vor der Reise seinen Arzt konsultieren. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sich zu vergewissern, dass er alle gesundheitlichen Voraussetzungen für die Einreise erfüllt, die empfohlenen Impfungen erhalten hat, alle empfohlenen Medikamente einnimmt und die ärztlichen Ratschläge in Bezug auf seine Reise befolgt.

1.2.4 Risiken im Bestimmungsland

Obwohl die meisten vom Veranstalter angebotenen Auslandsreisen ohne Zwischenfälle verlaufen, können Reisen in bestimmte Zielländer mit einem größeren Risiko verbunden sein als andere. Der Veranstalter bittet die Reisenden dringend, alle Verbote, Warnungen, Ankündigungen und Ratschläge des Außenministeriums zu beachten, bevor sie eine Reise zu einem internationalen Zielort buchen.

Durch das Angebot von Reisen zu internationalen Reisezielen übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung oder Garantie dafür, dass Reisen zu diesen Orten empfohlen werden oder dass sie für den Reisenden keine Risiken bergen.

Unter folgendem Link des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten kann der Reisende alles über Visabestimmungen, Reisepass, Gesundheitsempfehlungen und Risikostufen in den Zielländern nachlesen

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Unter dem folgenden Link des Ministeriums für Gesundheit und Verbraucherschutz können Sie auch Informationen über die gesundheitlichen Anforderungen für die Einreise in die Zielländer abrufen

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/

Weitere Informationen zu Visa, Pässen, Impfvorschriften usw. finden Sie unter dem folgenden Link. Wir empfehlen den Reisenden, sich an die Botschaft des Landes zu wenden, in das sie reisen möchten. Die Kontaktdaten der Botschaften, die Sie konsultieren können, finden Sie auf der Website des jeweiligen Außenministeriums.

Nicht-deutsche Staatsangehörige sollten sich bei ihrer Botschaft oder Visabearbeitungsstelle über Visabestimmungen, Gesundheits- und Passempfehlungen für das Zielland, das sie besuchen möchten (sowie für die Rückkehr in ihr Herkunftsland), informieren.

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