{"id":123780,"date":"2016-08-11T15:28:18","date_gmt":"2016-08-11T15:28:18","guid":{"rendered":"https:\/\/arenatours.com\/?page_id=123780"},"modified":"2023-04-26T15:16:48","modified_gmt":"2023-04-26T15:16:48","slug":"allgemeine-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/arenatours.com\/de\/allgemeine-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr kombinierte Reisen"},"content":{"rendered":"\n

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr kombinierte Reisen<\/h1>\n\n\n\n

1. Angaben zum Veranstalter und Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Veranstalter der angebotenen Kombinationsreisen ist die Firma VIAJES ARENA TOURS S.L., mit der C.I.F. B-84916337 und Sitz in Torre de Cristal, Paseo de la Castellana 259-C Planta 18, 28001 Madrid. VIAJES ARENA TOURS S.L. ist im C.I.C.M.A. unter der Nr. 2129 eingetragen.<\/p>\n\n\n\n

Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Bestandteil aller vom Veranstalter unterzeichneten kombinierten Reisevertr\u00e4ge und binden die Parteien zusammen mit den im Vertrag festgelegten besonderen Bedingungen, insbesondere denjenigen, die in der Programm-Pr\u00e4mie festgelegt sind, und denjenigen, die in den dem Reisenden zur Verf\u00fcgung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n

Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unterliegen den Bestimmungen des K\u00f6niglichen Dekrets 1\/2007 vom 16. November zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer erg\u00e4nzender Gesetze sowie des Gesetzes 7\/1998 vom 13. April \u00fcber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n\n\n\n

2. Einstellungsprozess<\/strong><\/p>\n\n\n\n

2.1 Vorvertragliche Informationen<\/p>\n\n\n\n

Sobald der Reisende die Anmietung einer ma\u00dfgeschneiderten kombinierten Reise beantragt hat, erstellt VIAJES ARENA TOURS S.L. vor dem Erwerb der Reise ein vorvertragliches Programm, das eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Reise enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

Ebenso erh\u00e4lt der Reisende allgemeine Informationen \u00fcber die Pass- und Visabestimmungen, einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Zeit, um diese zu erhalten, sowie \u00fcber die gesundheitlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Reise und den Aufenthalt, sowie Ratschl\u00e4ge \u00fcber den optionalen Abschluss einer Versicherung, die die Stornierungskosten deckt, wenn der Reisende beschlie\u00dft, den Vertrag aus einem von der Police abgedeckten Grund zu k\u00fcndigen und\/oder eine Versicherung, die die R\u00fcckf\u00fchrungskosten im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder eines Todesfalls deckt.<\/p>\n\n\n\n

Die Informationen werden mit einer Kopie dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und dem standardisierten Informationsformular f\u00fcr die kombinierte Reise, das im spanischen Verbraucher- und Benutzergesetz enthalten ist, vervollst\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n

2.2 Programm – Budget und Vertrag<\/p>\n\n\n\n

Die Ausschreibung enth\u00e4lt die wichtigsten Merkmale der Reise und den Preis, der auch im Vertrag detailliert aufgef\u00fchrt wird, der auch die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Mindestanzahl der f\u00fcr die Reise erforderlichen Personen und die in Artikel 160.3 a) des K\u00f6niglichen Gesetzesdekrets 1\/2007 \u00fcber den Schutz der Verbraucher und Nutzer genannten Fristen enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

Der erstellte Preisplan gilt als verbindlich f\u00fcr den Veranstalter oder Vermittler, es sei denn, einer der folgenden Umst\u00e4nde tritt ein:<\/p>\n\n\n\n

\u00c4nderungen dieser Informationen wurden dem Verbraucher vor der endg\u00fcltigen Best\u00e4tigung der Buchung deutlich sichtbar und auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n

Die vom Reisenden gem\u00e4\u00df den Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen akzeptierten \u00c4nderungen treten nach der Buchungsbest\u00e4tigung ein.<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Vermittler informieren den Reisenden vor Abschluss des kombinierten Reisevertrags in klarer, verst\u00e4ndlicher Form und auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcber alle \u00c4nderungen der vorvertraglichen Informationen.<\/p>\n\n\n\n

2.3 Buchungsanfrage<\/p>\n\n\n\n

Auf der Grundlage des vorbereiteten Vorbuchungsprogramms \u00fcbermittelt der Reisende dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Vermittler die endg\u00fcltige Buchungsanfrage f\u00fcr die kombinierte Reise. Nach dieser Anfrage verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen Ma\u00dfnahmen zur Abwicklung mit seinen Leistungstr\u00e4gern durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n

Zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage zahlt der Reisende die vom Veranstalter geforderte Anzahlung, die in keinem Fall mehr als 50 % des Gesamtbetrags der Reise betr\u00e4gt, es sei denn, es wird 30 Tage vor dem Abreisedatum oder eine andere Zahlungsform mit dem Kunden vereinbart.<\/p>\n\n\n\n

Die H\u00f6he des Vorschusses wird in der zu diesem Zweck ausgestellten Proforma-Rechnung angegeben, die gleichzeitig \u00fcber den vorgeschlagenen Zahlungsplan informiert. Wenn die Buchung best\u00e4tigt wird, wird der gezahlte Betrag vom Reisepreis abgezogen.<\/p>\n\n\n\n

Wenn die Vorauszahlung geleistet wurde, wird der Veranstalter die endg\u00fcltige Buchung mit seinen Anbietern abwickeln und den Reisenden im Falle einer Nichtbuchung aufgrund mangelnder Verf\u00fcgbarkeit unverz\u00fcglich informieren und ihm alternative Leistungen vorschlagen. Lehnt der Reisende die vorgeschlagenen alternativen Leistungen ab, wird der gesamte gezahlte Betrag zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n

2.4 Buchungsbest\u00e4tigung<\/p>\n\n\n\n

Sobald der endg\u00fcltige Buchungsvorgang mit den Anbietern abgeschlossen ist, wird die vorgenommene Buchung dem Reisenden best\u00e4tigt, womit der kombinierte Reisevertrag f\u00fcr beide Parteien verbindlich wird.<\/p>\n\n\n\n

Tritt der Verbraucher vor der endg\u00fcltigen Best\u00e4tigung von seiner Buchungsanfrage zur\u00fcck, so wird ihm der eingezahlte Betrag abz\u00fcglich angemessener Bearbeitungskosten zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n\n\n\n

2.5 Unterzeichnung des Vertrags<\/p>\n\n\n\n

Nach der Buchungsbest\u00e4tigung wird der Reisevertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und die vorbereitete Programm-Pr\u00e4mie sowie die standardisierten Informationen f\u00fcr kombinierte Reisevertr\u00e4ge sind, unverz\u00fcglich unterzeichnet. Sobald die Vorauszahlung f\u00fcr die Buchungsbest\u00e4tigung geleistet und der Vertrag vom Reisenden unterzeichnet wurde, unterzeichnet der Veranstalter den Vertrag und stellt die Rechnung \u00fcber den vom Reisenden gezahlten Betrag aus.<\/p>\n\n\n\n

2.6 Restzahlung der ausstehenden Betr\u00e4ge und Aush\u00e4ndigung der Reiseunterlagen<\/p>\n\n\n\n

Der Reisende ist verpflichtet, die ausstehenden Betr\u00e4ge gem\u00e4\u00df den im unterzeichneten Vertrag enthaltenen Bedingungen zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n

Flugtickets m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Reservierung bezahlt werden. Dieses Datum wird von den verschiedenen Fluggesellschaften festgelegt und dem Kunden bei der Best\u00e4tigung der Leistung mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n

Wenn f\u00fcr eine der vertraglich vereinbarten Leistungen besondere Zahlungsbedingungen gelten, m\u00fcssen diese in dem im kombinierten Reisevertrag angegebenen Preisplan aufgef\u00fchrt werden (z. B. k\u00f6nnen die Zahlungsbedingungen w\u00e4hrend der Weihnachtsferien und bei besonderen Daten\/Leistungen restriktiver sein, wobei 100 % der Reise vor den allgemeinen Fristen zu zahlen sind).<\/p>\n\n\n\n

Nach der letzten Zahlung gem\u00e4\u00df dem zugesandten Zahlungsplan, die sp\u00e4testens 30 Tage vor der Abreise erfolgen muss, werden dem Reisenden alle f\u00fcr die Erbringung der Leistungen erforderlichen Reiseunterlagen, Belege, Quittungen und Tickets ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n

Wird der Gesamtpreis der Reise nicht gem\u00e4\u00df den angegebenen Bedingungen gezahlt, so wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher auf die beantragte Reise verzichtet, und es gelten die in Klausel 4.2 genannten Bedingungen f\u00fcr die Beendigung der Reise durch den Reisenden vor der Abreise.<\/p>\n\n\n\n

3. Umfang der vertraglichen Leistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

3.1 Leistungsumfang der Kombinationsreise<\/p>\n\n\n\n

Die kombinierte Reise umfasst alle Leistungen, die ausdr\u00fccklich im akzeptierten Programm-Budget enthalten sind, insbesondere<\/p>\n\n\n\n

die Bef\u00f6rderung zum und vom Zielort, wenn diese Leistung im akzeptierten Budget enthalten ist. Die Art des gebuchten Transports, seine Merkmale und seine Kategorie sind im Programmbudget enthalten. Wenn die Merkmale und die Kategorie nicht angegeben sind, wird davon ausgegangen, dass sie in einer Standardkategorie und mit Fl\u00fcgen der Touristenklasse gebucht werden.<\/p>\n\n\n\n

Unterkunft, wenn diese Leistung im akzeptierten Budget enthalten ist. Wenn nicht anders angegeben, ist der Preis pro Person bei Unterbringung in einem Standard-Doppelzimmer und mit dem angegebenen Paket angegeben.<\/p>\n\n\n\n

Tarife oder Steuern f\u00fcr Transport und Hoteleinrichtungen.<\/p>\n\n\n\n

Indirekte Steuern (Mehrwertsteuer), sofern zutreffend.<\/p>\n\n\n\n

Alle anderen Dienstleistungen und Zuschl\u00e4ge, die im akzeptierten Programm-Budget angegeben sind.<\/p>\n\n\n\n

3.2 Nicht in der Kombinationsreise enthaltene Leistungen<\/p>\n\n\n\n

Die folgenden Leistungen sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen<\/p>\n\n\n\n

Visageb\u00fchren und Impfbescheinigungen.<\/p>\n\n\n\n

“Extras” wie Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser, Sonderpakete – auch bei Voll- oder Halbpension -, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich im Programmbudget aufgef\u00fchrt sind, sowie W\u00e4sche- und B\u00fcgelservice, optionale Hotelleistungen und generell jede andere Leistung, die nicht ausdr\u00fccklich im Kostenvoranschlag, in der Rechnung oder in den Unterlagen enthalten ist, die dem Verbraucher bei Annahme des Kostenvoranschlags ausgeh\u00e4ndigt werden.<\/p>\n\n\n\n

Fakultative Ausfl\u00fcge oder Besichtigungen: Bei fakultativen Ausfl\u00fcgen oder Besichtigungen, die am Zielort angenommen werden, ist zu beachten, dass sie nicht Bestandteil des kombinierten Reisevertrags sind. Ihre Erw\u00e4hnung im Kostenvoranschlag ist rein informativ und ihr Preis ist gesch\u00e4tzt. Daher kann es bei der Anmietung am Zielort zu Abweichungen von den angegebenen Kosten kommen. Andererseits werden diese Ausfl\u00fcge dem Reisenden mit ihren spezifischen Bedingungen und dem endg\u00fcltigen Preis unabh\u00e4ngig angeboten, wobei die m\u00f6gliche Durchf\u00fchrung bis zum Zeitpunkt der Anmietung nicht garantiert wird.<\/p>\n\n\n\n

Trinkgelder<\/p>\n\n\n\n

Sondertarife f\u00fcr Umweltschutz, touristische Steuern oder Geb\u00fchren, die in den Ziell\u00e4ndern anfallen oder anfallen k\u00f6nnen und die als Sondertarife zu betrachten sind und au\u00dferhalb der normalen allgemeinen Tarife f\u00fcr kombinierte Reisen liegen.<\/p>\n\n\n\n

Leistungen, die nicht im “All Inclusive”-Paket enthalten sind, je nach dem spezifischen Angebot des gew\u00e4hlten Hotels.<\/p>\n\n\n\n

4. Beendigung und Stornierung der Reise durch den Reisenden vor Reiseantritt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

4.1 \u00dcbertragung der Buchung.<\/p>\n\n\n\n

Der Reisende kann den kombinierten Reisevertrag auf eine Person \u00fcbertragen, die alle f\u00fcr die kombinierte Reise geltenden Bedingungen erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n

Die Abtretung muss dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Vermittler auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger mindestens sieben Kalendertage vor Antritt der kombinierten Reise mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n

Der Abtretende und der Erwerber haften dem Veranstalter gemeinsam f\u00fcr den noch nicht gezahlten Betrag des vereinbarten Preises sowie f\u00fcr etwaige Provisionen, Zuschl\u00e4ge oder sonstige Mehrkosten, die durch die \u00dcbertragung der Reise entstehen. Diese Kosten m\u00fcssen angemessen sein und d\u00fcrfen in keinem Fall die dem Veranstalter tats\u00e4chlich entstandenen Kosten \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n

4.2 R\u00fccktritt vom Vertrag durch den Reisenden vor der Abreise<\/p>\n\n\n\n

Der Verbraucher kann jederzeit von den angefragten oder vertraglich vereinbarten Leistungen zur\u00fccktreten und hat dabei Anspruch auf R\u00fcckerstattung der von ihm gezahlten Betr\u00e4ge, muss aber den Veranstalter in der nachstehend angegebenen H\u00f6he entsch\u00e4digen:<\/p>\n\n\n\n

a. Er zahlt 100% der Verwaltungskosten (entspricht 10% des Reisepreises)<\/p>\n\n\n\n

b. Er tr\u00e4gt 100 % der Kosten f\u00fcr die abgeschlossene Versicherung.<\/p>\n\n\n\n

c. Flugleistungen: 100 % der Flugleistungen, mit Ausnahme der Fluggesellschaften\/Flugtarife, die eine Erstattung und R\u00fcckerstattung der Steuern erm\u00f6glichen. Im Allgemeinen handelt es sich bei dem im Preis angebotenen Linienflugverkehr um die Basisklasse, die die Fluggesellschaften f\u00fcr Reiseveranstalter bereithalten, d. h. um Sitzpl\u00e4tze, die von den Fluggesellschaften in der Reiseklasse f\u00fcr den Verkauf an kombinierte Reiseveranstalter blockiert werden, mit erm\u00e4\u00dfigten Tarifen, die besonderen vertraglichen Bedingungen unterliegen, mit Einschr\u00e4nkungen, die in den meisten F\u00e4llen keine Erstattungen, Buchungs\u00e4nderungen oder die M\u00f6glichkeit eines Vermerks auf dem Flugschein zulassen. Wenn zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage keine Pl\u00e4tze in dieser Klasse verf\u00fcgbar sind, besteht die M\u00f6glichkeit, gegen eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr Pl\u00e4tze in einer anderen Klasse mit einem h\u00f6heren Tarif oder bei einer anderen Fluggesellschaft als der angebotenen zu erwerben. In diesem Fall werden die Stornierungsgeb\u00fchren in H\u00f6he des vertraglich vereinbarten Flugpreises erhoben.<\/p>\n\n\n\n

d. Bodendienstleistungen: (einschlie\u00dflich Hotels, Ferienanlagen, interner Transport, Rundreisen, usw.). Die Stornierung von Landleistungen richtet sich nach den spezifischen Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die in der Regel in Abh\u00e4ngigkeit von der Vorank\u00fcndigung der Stornierung und dem Reisedatum (Saison) festgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n

In einigen Hotels \/ Resorts w\u00e4hrend der Weihnachtszeit und in einigen Unterk\u00fcnften \/ spezifischen Dienstleistungen, das ganze Jahr \u00fcber oder zu besonderen Zeiten, k\u00f6nnen restriktivere Stornierungsbedingungen als \u00fcblich gelten, die bis zu 100% des Preises der Dienstleistungen betragen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

Sofern im Vertrag keine restriktiveren Bedingungen angegeben sind, werden bei einem R\u00fccktritt folgende Geb\u00fchren f\u00e4llig: 40 % bei einem R\u00fccktritt zwischen 28 und 40 Tagen vor Reiseantritt; 70 % bei einem R\u00fccktritt zwischen 27 und 22 Tagen vor Reiseantritt. Erfolgt der R\u00fccktritt 21 Tage oder weniger vor Reisebeginn, betr\u00e4gt die Vertragsstrafe 100 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises.<\/p>\n\n\n\n

e. Ausfl\u00fcge, Eintrittskarten, Auff\u00fchrungen usw., die urspr\u00fcnglich als Bestandteil der kombinierten Reise vertraglich vereinbart wurden, sowie solche, die der Verbraucher vor Ort bei der veranstaltenden Agentur erwirbt, werden in Bezug auf die Stornogeb\u00fchren mit ihren spezifischen Bedingungen geregelt. Ist dies im Vertrag nicht vorgesehen, so betr\u00e4gt die Strafe bei Nichterscheinen des Reisenden 100 % des Betrags.<\/p>\n\n\n\n

Bei Landleistungen mit restriktiveren Stornobedingungen werden die tats\u00e4chlich anfallenden Kosten gem\u00e4\u00df den Richtlinien des Hotels\/Resorts und den Vertr\u00e4gen mit zus\u00e4tzlichen Landdienstleistern, wie in den besonderen Bedingungen des Vertrags angegeben, weitergegeben.<\/p>\n\n\n\n

4.3 \u00c4nderungen des Vertrages auf Wunsch des Reisenden vor der Abreise.<\/p>\n\n\n\n

W\u00fcnscht der Reisende zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Abreisedatum \u00c4nderungen hinsichtlich der Reiseziele, der Bef\u00f6rderungsmittel, der Dauer, des Reiseverlaufs oder sonstige \u00c4nderungen und ist der Veranstalter in der Lage, diese vorzunehmen, so kann der Veranstalter die Zahlung der durch diese \u00c4nderungen verursachten Mehrkosten verlangen.<\/p>\n\n\n\n

4.4 Verfahren f\u00fcr die Zuweisung, \u00c4nderung und Stornierung von Vertr\u00e4gen<\/p>\n\n\n\n

Reservierungen k\u00f6nnen per E-Mail an quality@arenatours.com zugewiesen, ge\u00e4ndert oder storniert werden. Diese Mitteilung muss bei der Agentur an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 14:00 Uhr eingehen, um wirksam zu sein. Andernfalls gilt das Datum der Mitteilung der \u00dcbertragung oder \u00c4nderung der Reservierung ab dem n\u00e4chsten Werktag als wirksam.<\/p>\n\n\n\n

5. \u00c4nderung und Stornierung der Reise durch den Veranstalter.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

5.1 Preis\u00e4nderung.<\/p>\n\n\n\n

Der Preis der kombinierten Reise wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Annahme der Programmpr\u00e4mie geltenden Wechselkurse, des Preises f\u00fcr die Bef\u00f6rderung auf der Grundlage von Kraftstoffen oder anderen Energietr\u00e4gern und der Steuern oder Provisionen f\u00fcr im Vertrag enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten verlangt werden, die nicht unmittelbar an der Durchf\u00fchrung der kombinierten Reise beteiligt sind, einschlie\u00dflich Steuern, Kurtaxen und Zuschl\u00e4gen, Ein- und Ausschiffung in H\u00e4fen und Flugh\u00e4fen, berechnet.<\/p>\n\n\n\n

Jede \u00c4nderung des Preises der oben genannten Elemente kann zu einer \u00c4nderung des endg\u00fcltigen Reisepreises f\u00fchren, entweder nach oben oder nach unten, wobei die Betr\u00e4ge der genannten Preis\u00e4nderungen strikt einzuhalten sind.<\/p>\n\n\n\n

In keinem Fall wird der Preis in den zwanzig Tagen vor dem Abreisedatum der Reise nach oben korrigiert, und in keinem Fall wird die \u00c4nderung stattfinden, wenn der Reisende den Gesamtpreis der Reise bereits bezahlt hat.<\/p>\n\n\n\n

Diese \u00c4nderungen werden dem Reisenden schriftlich oder auf eine andere Weise mitgeteilt, die klar und verst\u00e4ndlich ist und den Nachweis der Mitteilung erm\u00f6glicht. Der Reisende kann, wenn die \u00c4nderung erheblich ist (mehr als 8 %), ohne Vertragsstrafe von der Reise zur\u00fccktreten oder die Vertrags\u00e4nderung akzeptieren.<\/p>\n\n\n\n

5.2 \u00c4nderungen der Reise vor der Abreise durch den Reiseveranstalter<\/p>\n\n\n\n

5.2.1. \u00c4nderung von unwesentlichen Elementen<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, nicht wesentliche Elemente der kombinierten Reise, die f\u00fcr die erfolgreiche Durchf\u00fchrung der Reise notwendig sind, vor Beginn der kombinierten Reise einseitig zu \u00e4ndern und muss den Reisenden \u00fcber eine solche \u00c4nderung informieren, die vom Reisenden ohne R\u00fccktrittsrecht und\/oder Entsch\u00e4digung akzeptiert werden muss.<\/p>\n\n\n\n

5.2.2 Erhebliche \u00c4nderungen<\/p>\n\n\n\n

Sollte sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen sehen, eines der Hauptmerkmale der Reiseleistungen wesentlich zu \u00e4ndern und\/oder eine der vom Veranstalter im Vertrag ausdr\u00fccklich akzeptierten besonderen Anforderungen nicht erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen oder eine Erh\u00f6hung des Preises der kombinierten Reise um mehr als 8 % vorzuschlagen, so ist der Reisende unverz\u00fcglich zu unterrichten, wobei ihm gegebenenfalls eine Ersatzreise und deren Preis, wenn m\u00f6glich, von gleicher oder h\u00f6herer Qualit\u00e4t vorgeschlagen wird.<\/p>\n\n\n\n

In diesem Fall kann der Reisende, sofern die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, w\u00e4hlen, ob er den Vertrag ohne Zahlung einer Vertragsstrafe k\u00fcndigt oder ob er eine Vertrags\u00e4nderung akzeptiert, in der die vorgenommenen \u00c4nderungen und deren Auswirkungen auf den Preis angegeben sind. Der Reisende, der den Vertrag \u00fcber die kombinierte Reise k\u00fcndigt, kann auch eine vom Veranstalter oder gegebenenfalls vom Vermittler angebotene Ersatzreise akzeptieren, wenn diese gleichwertig oder h\u00f6herwertig ist.<\/p>\n\n\n\n

Der Reisende muss den Veranstalter oder den Vermittler innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe der \u00c4nderung \u00fcber seine Entscheidung informieren.<\/p>\n\n\n\n

Teilt der Reisende dem Veranstalter oder der Vermittlungsstelle seine Entscheidung nicht innerhalb der vorgenannten Frist mit, so wird davon ausgegangen, dass er den Vertrag ohne Vertragsstrafe k\u00fcndigen kann. Akzeptiert der Reisende die angebotenen L\u00f6sungen, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschl\u00e4ge stillschweigend angenommen hat.<\/p>\n\n\n\n

Entscheidet sich der Reisende f\u00fcr einen R\u00fccktritt vom Vertrag, so stehen ihm dieselben Rechte zur Annullierung der Reise durch den Veranstalter zu, wie sie im folgenden Abschnitt aufgef\u00fchrt sind.<\/p>\n\n\n\n

5.3 R\u00fccktritt von der Reise vor der Abreise durch den Veranstalter<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Vermittler k\u00f6nnen vom Vertrag zur\u00fccktreten und dem Reisenden alle geleisteten Zahlungen zur\u00fcckerstatten, sind jedoch nicht zu einer zus\u00e4tzlichen Entsch\u00e4digung verpflichtet, wenn:<\/p>\n\n\n\n

Die Stornierung ist auf den Reisenden zur\u00fcckzuf\u00fchren,<\/p>\n\n\n\n

die Zahl der f\u00fcr die kombinierte Reise angemeldeten Personen unter der im Vertrag angegebenen Mindestzahl liegt und der Veranstalter oder gegebenenfalls der Vermittler dem Reisenden die Stornierung innerhalb der im Vertrag angegebenen Frist mitteilt, die h\u00f6chstens betr\u00e4gt:1. zwanzig Tage vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen von mehr als sechs Tagen2. sieben Tage vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen3. achtundvierzig Stunden vor Beginn der kombinierten Reise bei Reisen von weniger als zwei Tagen, oder<\/p>\n\n\n\n

der Veranstalter kann den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde nicht erf\u00fcllen und die K\u00fcndigung wird dem Reisenden unverz\u00fcglich vor Beginn der kombinierten Reise mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n

Storniert der Veranstalter die kombinierte Reise vor dem vereinbarten Abreisetermin aus einem Grund, den der Reisende nicht zu vertreten hat, so hat der Reisende nach Beendigung des Vertrages Anspruch auf Erstattung aller gezahlten Betr\u00e4ge oder auf eine andere, gleichwertige oder h\u00f6herwertige kombinierte Reise, sofern der Veranstalter oder der Vermittler diese anbieten kann. Ist die angebotene Reise von geringerer Qualit\u00e4t, so hat der Veranstalter oder Vermittler dem Reisenden die Preisdifferenz gem\u00e4\u00df dem Vertrag entsprechend den bereits gezahlten Betr\u00e4gen zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n

Entscheidet sich der Reisende f\u00fcr den R\u00fccktritt vom Vertrag, so erstattet der Veranstalter innerhalb einer Frist von 14 Tagen alle geleisteten Zahlungen und zahlt gegebenenfalls eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 5 % des Gesamtreisepreises, wenn der vorgenannte Mangel zwischen zwei Monaten und f\u00fcnfzehn Tagen unmittelbar vor dem geplanten Reisetermin auftritt; 10 %, wenn er zwischen f\u00fcnfzehn und drei Tagen vor dem Reisetermin auftritt und 25 %, wenn der vorgenannte Mangel innerhalb der letzten achtundvierzig Stunden auftritt.<\/p>\n\n\n\n

5.4 \u00c4nderungen der Reise nach der Abfahrt<\/p>\n\n\n\n

5.4.1 \u00c4nderungen von unwesentlichen Bestandteilen der Reise<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, nicht wesentliche Elemente der kombinierten Reise, die f\u00fcr die erfolgreiche Durchf\u00fchrung der Reise notwendig sind, nach Antritt der Reise einseitig zu \u00e4ndern, wobei solche \u00c4nderungen vom Reisenden ohne Erstattung akzeptiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

5.4.2 \u00c4nderung von wesentlichen Reisebestandteilen<\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr den Fall, dass der Veranstalter nach Antritt der Reise einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht erbringen kann oder feststellt, dass er diese nicht erbringen kann, wird der Veranstalter ohne Mehrkosten f\u00fcr den Verbraucher geeignete alternative Formeln f\u00fcr die Fortsetzung der organisierten Reise festlegen und gegebenenfalls dem Verbraucher den Betrag der Differenz zwischen den erbrachten Leistungen und den erbrachten Leistungen erstatten.<\/p>\n\n\n\n

Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Regelungen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den im kombinierten Reisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder wenn die gew\u00e4hrte Preisminderung unzureichend ist.<\/p>\n\n\n\n

Setzt der Verbraucher die Reise mit den vom Veranstalter angebotenen L\u00f6sungen fort, so wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschl\u00e4ge stillschweigend akzeptiert.<\/p>\n\n\n\n

Sind die vom Veranstalter vorgeschlagenen L\u00f6sungen nicht durchf\u00fchrbar oder akzeptiert der Reisende sie aus triftigen Gr\u00fcnden nicht und umfasst die Reise die Bef\u00f6rderung von Personen, so hat der Veranstalter dem Reisenden unbeschadet einer etwaigen Entsch\u00e4digung ohne zus\u00e4tzliche Kosten ein Bef\u00f6rderungsmittel zur Verf\u00fcgung zu stellen, das dem f\u00fcr die Reise benutzten gleichwertig ist, um ihn zum Ausgangsort oder zu einem anderen von beiden Parteien vereinbarten Ort zur\u00fcckzubringen.<\/p>\n\n\n\n

6. Verpflichtung des Reisenden, jede Verletzung der Vertragspflichten anzuzeigen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Reisende ist verpflichtet, etwaige M\u00e4ngel oder Verst\u00f6\u00dfe bei der Vertragserf\u00fcllung unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung per E-Mail an den Veranstalter unter quality@arenatours.com sowie an seine \u00f6rtliche Agentur und gegebenenfalls an den betreffenden Leistungstr\u00e4ger unter den in den Reiseunterlagen angegebenen Telefonnummern und Adressen zu melden, damit die entsprechenden Ma\u00dfnahmen zu ihrer Behebung ergriffen oder Alternativen zu den festgestellten M\u00e4ngeln oder Verst\u00f6\u00dfen vorgeschlagen werden k\u00f6nnen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann den Ausschluss der Haftung des Veranstalters zur Folge haben.<\/p>\n\n\n\n

Der Reisende ist in jedem Fall verpflichtet, die erforderlichen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu mindern, der sich aus der Nichterf\u00fcllung oder mangelhaften Erf\u00fcllung des Vertrages ergeben kann, wobei er f\u00fcr den Schaden haftet, der durch die Unterlassung dieser Ma\u00dfnahmen entsteht.<\/p>\n\n\n\n

7. Verpflichtung des Veranstalters, dem Reisenden Beistand zu leisten<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter und der Anbieter, die Parteien des kombinierten Reisevertrags sind, sind verpflichtet, dem Reisenden in Schwierigkeiten die erforderliche Hilfe zu leisten.<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Leistungstr\u00e4ger k\u00f6nnen f\u00fcr diese Hilfeleistung einen angemessenen Aufschlag verlangen, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursacht wurden. Dieser Zuschlag darf in keinem Fall die dem Veranstalter oder dem Leistungstr\u00e4ger tats\u00e4chlich entstandenen Kosten \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n

8. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

8.1 Allgemeines<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter und ggf. der Vermittler haften gegen\u00fcber dem Reisenden nach den ihnen f\u00fcr den jeweiligen T\u00e4tigkeitsbereich der kombinierten Reise obliegenden Verpflichtungen f\u00fcr die Nicht- oder Schlechterf\u00fcllung des Vertrages. Diese Haftung entf\u00e4llt, wenn einer der folgenden Umst\u00e4nde eintritt:<\/p>\n\n\n\n

Die bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages festgestellten M\u00e4ngel sind dem Reisenden zuzurechnen.<\/p>\n\n\n\n

Die M\u00e4ngel sind Dritten zuzurechnen, die mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nichts zu tun haben und unvorhersehbar oder un\u00fcberwindbar sind.<\/p>\n\n\n\n

dass die vorgenannten M\u00e4ngel auf h\u00f6here Gewalt, au\u00dfergew\u00f6hnliche und unvorhersehbare Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

dass die M\u00e4ngel auf ein Ereignis zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, das der Veranstalter oder der Vermittler trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder \u00fcberwinden konnte.<\/p>\n\n\n\n

dass die vertraglichen Leistungen trotz aller gebotenen Voraussicht und Sorgfalt aus Gr\u00fcnden, die der Veranstalter oder Vermittler nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

8.2 Haftung f\u00fcr nicht in der Kombinationsreise enthaltene Leistungen<\/p>\n\n\n\n

Die vertraglichen Haftungsregeln der Kombinationsreise gelten nicht f\u00fcr Leistungen wie Ausfl\u00fcge, Aktivit\u00e4ten, Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen, Besuche von Ausstellungen oder Museen oder \u00c4hnliches, die nicht im angenommenen Angebotsbudget enthalten sind und die der Kunde w\u00e4hrend der Reise oder in deren Verlauf fakultativ in Anspruch nimmt.<\/p>\n\n\n\n

Greift der Veranstalter in die \u00dcbernahme solcher Leistungen ein, so haftet er nach den besonderen Regeln des von ihm abgeschlossenen Vertrages.<\/p>\n\n\n\n

Hat der Reisende eine Bef\u00f6rderung au\u00dferhalb der Bestimmungen der Programmpr\u00e4mie in Auftrag gegeben, so haften weder der Veranstalter noch der Vermittler f\u00fcr Versp\u00e4tungen, Annullierungen oder Unf\u00e4lle, die sich im Zusammenhang mit dieser Bef\u00f6rderung ereignen, unabh\u00e4ngig von deren Ursache, ohne dass der Reisende oder die Beg\u00fcnstigten einen Anspruch auf diesen Begriff haben.<\/p>\n\n\n\n

Ebenso haften weder der Veranstalter noch der Vermittler, wenn ein Zwischenfall im Zusammenhang mit der vom Reisenden gebuchten Bef\u00f6rderung dazu f\u00fchrt, dass die vertraglich vereinbarten Aktivit\u00e4ten ganz oder teilweise nicht durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, dass sie verschoben oder storniert werden m\u00fcssen und dass ganz allgemein der angenommene Reiseplan in irgendeiner Form ge\u00e4ndert werden muss, ohne dass dem Kunden ein Betrag zur\u00fcckerstattet oder ausgezahlt werden muss.<\/p>\n\n\n\n

Die vom Veranstalter abgeschlossenen Versicherungspolicen decken keine Eventualit\u00e4ten ab, die im Zusammenhang mit der Bef\u00f6rderung oder den vom Reisenden direkt in Auftrag gegebenen und nicht in den Vertrag aufgenommenen Dienstleistungen auftreten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

8.3 Grenzen des Schadenersatzes<\/p>\n\n\n\n

8.3.1 F\u00fcr die Begrenzung des Schadensersatzes wegen Nichterf\u00fcllung oder mangelhafter Erf\u00fcllung der in der kombinierten Reise enthaltenen Leistungen gelten die Bestimmungen der einschl\u00e4gigen Vorschriften und insbesondere die Beschr\u00e4nkungen, die in den anwendbaren internationalen \u00dcbereinkommen und dem Athener \u00dcbereinkommen vom 13. Dezember 1974, gegebenenfalls ge\u00e4ndert durch das Londoner Protokoll vom 19. November 1976, oder dem Br\u00fcsseler \u00dcbereinkommen vom 23. April 1970 und anderen geltenden Rechtsvorschriften enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n

8.3.2 In Ermangelung spezifischer anwendbarer Vorschriften und au\u00dfer bei vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursachten Personen- oder Sachsch\u00e4den darf die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung in keinem Fall das Dreifache des Gesamtpreises der Reise \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n

8.3.3. Annulliert das Luftfahrtunternehmen einen Flug aufgrund von Flugplan\u00e4nderungen, technischen Problemen, Streiks, Katastrophen, Staatsstreichen oder anderen ungew\u00f6hnlichen und unvorhersehbaren Gr\u00fcnden, die zu einer gro\u00dfen Versp\u00e4tung f\u00fchren, so ist es allein daf\u00fcr verantwortlich, die betroffenen Flugg\u00e4ste angemessen zu betreuen, ihnen eine Alternative oder die Erstattung von Flugscheinen oder anderen Alternativfl\u00fcgen anzubieten, und wenn es seine Politik ist, die Kosten f\u00fcr Mahlzeiten, Anrufe, Bef\u00f6rderung und Unterbringung zu tragen und gegebenenfalls gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 261\/04, die eine gemeinsame Regelung f\u00fcr Ausgleichs- und Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr Flugg\u00e4ste im Falle der Nichtbef\u00f6rderung und bei Annullierung oder gro\u00dfer Versp\u00e4tung von Fl\u00fcgen enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

In einigen F\u00e4llen werden einige Fl\u00fcge mit speziellen Fluggesellschaften durchgef\u00fchrt, die aufgrund der Verwendung gemeinsamer Codes und Allianzen zwischen Fluggesellschaften nicht im E-Ticket oder in der Buchungsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrt sind, und der Veranstalter kann daf\u00fcr keine Verantwortung \u00fcbernehmen, da die Fl\u00fcge immer von der ausstellenden Fluggesellschaft abh\u00e4ngen.<\/p>\n\n\n\n

Sobald der Fluggast am entsprechenden Flughafen eingecheckt hat, ist er f\u00fcr die Fluggesellschaft verantwortlich und muss sich im Falle von Versp\u00e4tungen, Annullierungen, \u00dcberbuchungen usw. mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Daher werden die Flugg\u00e4ste darauf hingewiesen, dass sie, sobald eine \u00c4nderung des Fluges oder der Abflugzeit mitgeteilt wird, diese \u00fcber das Notruftelefon des Anbieters am Zielort sowie per E-Mail an den Veranstalter unter quality@arenatours.com mitteilen m\u00fcssen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird der Transfer nicht erstattet, da die Wartezeit am Zielflughafen nicht mehr als 45 Minuten nach der planm\u00e4\u00dfigen Flugzeit des Passagiers betr\u00e4gt und daher in Rechnung gestellt wird. Es liegt im Ermessen der Fluggesellschaften, Zwischenlandungen auf einer ungeplanten Strecke aufgrund von technischen Problemen, Wetterbedingungen usw. vorzunehmen, ohne dass der Veranstalter daf\u00fcr verantwortlich ist.<\/p>\n\n\n\n

Bei Transfers mit Wasserflugzeugen, Schnellbooten und\/oder Inlandsfl\u00fcgen k\u00f6nnen sich der Zeitplan und die Dauer bei ung\u00fcnstigen Wetterbedingungen sowie aus technischen oder betrieblichen Gr\u00fcnden \u00e4ndern, und es kann zu Zwischenlandungen kommen.<\/p>\n\n\n\n

8.3.4 Wird die Reise mit dem Bus, der Bahn, dem Schiff, dem Wasserflugzeug oder einem anderen direkt oder indirekt beauftragten Verkehrsmittel durchgef\u00fchrt, muss der Reisende im Falle eines Unfalls einen Schadensersatzanspruch gegen\u00fcber dem Verkehrsunternehmen geltend machen, um dessen Versicherungsschutz zu gew\u00e4hrleisten, gegebenenfalls mit Unterst\u00fctzung und kostenloser Unterrichtung durch den Reiseveranstalter.<\/p>\n\n\n\n

8.3.4.1 Bei der Bef\u00f6rderung mit Sondertransportmitteln wie Wasserflugzeugen oder Leichtflugzeugen, deren Freigep\u00e4ckbestimmungen sehr streng sind, kann bei \u00dcbergep\u00e4ck des Reisenden neben einem Zuschlag f\u00fcr jedes \u00fcberschrittene Kilogramm der Fall eintreten, dass das Gep\u00e4ck nicht mit demselben Flug wie der Reisende bef\u00f6rdert wird, sondern mit einem sp\u00e4teren Flug, was eine Versp\u00e4tung bei der Ankunft des Reisenden zur Folge hat. Wir empfehlen dem Reisenden, immer nur ein Handgep\u00e4ckst\u00fcck mitzunehmen, um m\u00f6gliche Unannehmlichkeiten aufgrund dieser Versp\u00e4tung zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n

8.3.5 Im Falle eines Unfalls unterwirft sich der Reisende unabh\u00e4ngig von dem Land, in dem er sich ereignet, ausdr\u00fccklich der Gesetzgebung des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, mit der M\u00f6glichkeit, f\u00fcr Personensch\u00e4den gem\u00e4\u00df der daf\u00fcr vorgesehenen Entsch\u00e4digungstabelle entsch\u00e4digt zu werden, nach der diese Entsch\u00e4digung an die Beteiligten, die Beg\u00fcnstigten oder ihre gesetzlichen Vertreter in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und in der gesetzlichen W\u00e4hrung des Fahrzeugs ausgezahlt wird.<\/p>\n\n\n\n

9. Reklamationen beim Veranstalter oder H\u00e4ndler<\/strong><\/p>\n\n\n\n

9.1. Interne Verfahren zur Behandlung von Beschwerden<\/p>\n\n\n\n

Unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte zu seinen Gunsten kann der Reisende beim Veranstalter bzw. beim Vermittler schriftliche Beschwerden wegen Nichterf\u00fcllung oder mangelhafter Erf\u00fcllung des Vertrages einreichen. Die Mitteilung muss per E-Mail an quality@arenatours.com erfolgen, und zwar innerhalb einer Frist von h\u00f6chstens 30 Tagen nach Beendigung der Reise.<\/p>\n\n\n\n

Die Anfrage wird so schnell wie m\u00f6glich und in jedem Fall vor Ablauf von 30 Tagen beantwortet, wobei die Anfrage angenommen oder abgelehnt wird, was in jedem Fall hinreichend begr\u00fcndet werden muss.<\/p>\n\n\n\n

9.2 Alternatives Streitbeilegungssystem<\/p>\n\n\n\n

Gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) Nr. 524\/2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 stellen wir dem Kunden den folgenden Link zur Verf\u00fcgung, der den Zugang zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europ\u00e4ischen Union erm\u00f6glicht<\/p>\n\n\n\n

Ebenso kann der Reisende \u00fcber die Website der spanischen Agentur f\u00fcr Verbraucherangelegenheiten, Lebensmittelsicherheit und Ern\u00e4hrung (AECOSAN) die Schlichtungs- und Verbraucherschlichtungsstellen und das Verfahren f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde einsehen. Viajes Arena Tours ist nicht an ein Schlichtungssystem angeschlossen. Der Verbraucher kann es jedoch beantragen, und der Veranstalter wird von Fall zu Fall entscheiden, ob er sich daranh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n

10. Verj\u00e4hrung von Klagen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Klagen, die sich aus der Verletzung von Verpflichtungen aus dem Kombinationsreisevertrag ergeben, verj\u00e4hren innerhalb von zwei Jahren.<\/p>\n\n\n\n

ALLGEMEINE INFORMATIONEN, DIE ZU BEACHTEN SIND – SEHR WICHTIG<\/strong><\/h4>\n\n\n\n

A – DEFINITION DER KOMBINIERTEN REISELEISTUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n

1. Tarife mit Einschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Sofern der Kunde nichts Anderes angibt, wird davon ausgegangen, dass er die preisg\u00fcnstigsten Leistungen verlangt. Solche Leistungen (z.B. “Touristenklasse-Tarife”) k\u00f6nnen ohne die M\u00f6glichkeit einer sp\u00e4teren \u00c4nderung oder Stornierung erbracht werden. In solchen F\u00e4llen d\u00fcrfen die Leistungen nicht auf andere Weise oder zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort als vertraglich vereinbart erbracht werden.<\/p>\n\n\n\n

2. Hotels.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

2.1Allgemeines<\/p>\n\n\n\n

Die Qualit\u00e4t und der Inhalt der vom Hotel erbrachten Leistungen richten sich nach der offiziellen touristischen Kategorie, die gegebenenfalls von der zust\u00e4ndigen Stelle in Ihrem Land zugewiesen wurde.<\/p>\n\n\n\n

In einigen F\u00e4llen wird die Hotelkategorie im Budget anhand der Sterne-Klassifizierung oder einer \u00e4hnlichen Klassifizierung angegeben, auch wenn diese in dem betreffenden Land nicht gilt, damit der Reisende die angebotenen Leistungen und Kategorien der Einrichtungen leichter vergleichen kann, wobei er immer wei\u00df, dass diese Einstufung der Bewertung des Veranstalters entspricht.<\/p>\n\n\n\n

In Anbetracht der geltenden Rechtsvorschriften, die nur die Existenz von Einzel- und Doppelzimmern vorsehen, und in Anbetracht der Tatsache, dass einige dieser Zimmer ein drittes und viertes Bett zulassen, wird jedes Mal davon ausgegangen, dass die Nutzung des dritten oder vierten Bettes mit Wissen und Zustimmung der Personen erfolgt, die das Zimmer bewohnen.<\/p>\n\n\n\n

Der normale Zeitplan f\u00fcr das Betreten und Verlassen des Hotels richtet sich nach der ersten und letzten Dienstleistung, die der Nutzer in Anspruch nehmen wird. In der Regel und sofern im akzeptierten Angebot nicht anders vereinbart, k\u00f6nnen die Zimmer nach 14 Uhr am Anreisetag genutzt werden und m\u00fcssen vor 12 Uhr am Abreisetag ger\u00e4umt werden.<\/p>\n\n\n\n

Wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht die st\u00e4ndige Begleitung des Fremdenf\u00fchrers umfasst und der Nutzer seine Ankunft im gebuchten Hotel oder in der gebuchten Wohnung zu anderen als den angegebenen Daten oder Uhrzeiten erwartet, ist es zur Vermeidung von Problemen und Fehlinterpretationen erforderlich, diesen Umstand so weit wie m\u00f6glich im Voraus der veranstaltenden Agentur bzw. direkt dem Hotel oder der Wohnung mitzuteilen. Ebenso ist es notwendig, den Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung \u00fcber die M\u00f6glichkeit des Mitbringens von Tieren zu befragen, da diese in der Regel in Hotels und Wohnungen nicht erlaubt sind.<\/p>\n\n\n\n

Die Unterbringung im Hotel erfolgt unter der Bedingung, dass das Zimmer in der entsprechenden Nacht f\u00fcr den Kunden verf\u00fcgbar war, unabh\u00e4ngig davon, dass die Ankunft im Hotel aufgrund der Umst\u00e4nde der kombinierten Reise sp\u00e4ter als der geplante Beginn erfolgt. Bei \u00dcbernachtung mit Fr\u00fchst\u00fcck ist, sofern nicht anders angegeben, ein kontinentales Fr\u00fchst\u00fcck im Reisepreis enthalten. Das Hotel kann von den G\u00e4sten bei der Ankunft eine Kreditkarte verlangen, um Extras zu bezahlen, die nicht im Vertrag f\u00fcr die kombinierte Reise enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n

2.2 Sonstige Leistungen.<\/p>\n\n\n\n

Bei Fl\u00fcgen, deren Ankunft am Zielort nach 12 Uhr mittags erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels, sofern im Vertragsbudget enthalten, das Abendessen. Bei Fl\u00fcgen, die nach 19:00 Uhr am Zielort ankommen, ist die erste Hotelleistung die \u00dcbernachtung. Als Direktfl\u00fcge gelten immer Fl\u00fcge, f\u00fcr die ein einziger Flugschein ausgestellt wird, unabh\u00e4ngig davon, ob der Flug eine technische Zwischenlandung oder eine Zwischenlandung einlegt.<\/p>\n\n\n\n

2.3 Zus\u00e4tzliche Leistungen.<\/p>\n\n\n\n

Verlangt der Reisende zus\u00e4tzliche Leistungen (z. B. Zimmer mit Meerblick, Reisef\u00fchrer in einer anderen Sprache als der des Ziellandes usw.), die von der veranstaltenden Agentur nicht endg\u00fcltig best\u00e4tigt werden k\u00f6nnen, kann der Reisende w\u00e4hlen, ob er endg\u00fcltig von der Anfrage nach einer zus\u00e4tzlichen Leistung zur\u00fccktritt oder ob er die Anfrage aufrechterh\u00e4lt, bis diese Leistungen erbracht werden. Haben die Parteien vereinbart, den Preis f\u00fcr Zusatzleistungen, die nicht endg\u00fcltig erbracht werden k\u00f6nnen, im Voraus zu zahlen, so wird der gezahlte Betrag von der Vermittlungsstelle unmittelbar nach dem R\u00fccktritt des Verbrauchers von der Leistung oder w\u00e4hrend der R\u00fcckreise zur\u00fcckerstattet, je nachdem, ob der Reisende sich daf\u00fcr entschieden hat, von der Erbringung der gew\u00fcnschten Zusatzleistung zur\u00fcckzutreten oder den Antrag aufrechterhalten hat.<\/p>\n\n\n\n

2.4 \u00c4nderungen in der Hotelleitung<\/p>\n\n\n\n

Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr \u00c4nderungen in der Hotelleitung nach Abschluss der Reise sowie f\u00fcr die sich daraus ergebenden Auswirkungen und\/oder Folge\u00e4nderungen (Name, Leistungen, Betriebskategorie, teilweise Schlie\u00dfung von Einrichtungen usw.), die er in jedem Fall versuchen wird, dem Nutzer mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n

2.5 Wohnungen.<\/p>\n\n\n\n

Bei der Buchung ist der Kunde in vollem Umfang und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die korrekte Angabe der Anzahl der Personen verantwortlich, die die Wohnung bewohnen, wobei Kinder unabh\u00e4ngig von ihrem Alter nicht ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnungsverwaltung die Aufnahme solcher nicht angegebenen Personen rechtlich verweigern kann, ohne dass der Reisende die M\u00f6glichkeit hat, dies zu beanstanden. In einigen F\u00e4llen besteht die M\u00f6glichkeit, Zusatzbetten oder Kinderbetten bereitzustellen, die von den G\u00e4sten vor Vertragsabschluss angefordert werden m\u00fcssen und, sofern nicht anders angegeben, nicht im ver\u00f6ffentlichten Preis der Wohnung enthalten sind. In der Regel k\u00f6nnen die Wohnungen, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde, ab 17.00 Uhr am Anreisetag genutzt werden und m\u00fcssen am Abreisetag vor 10.00 Uhr ger\u00e4umt werden. Der Beherbergungsbetrieb kann von den G\u00e4sten bei der Ankunft eine Kreditkarte verlangen, um alle nicht im kombinierten Reisevertrag enthaltenen Extras zu bezahlen. Bei der Anmietung von Wohnungen muss der entsprechende Mietvertrag in der Regel vor Ort nach dem im Bestimmungsland geltenden Muster unterzeichnet werden; wenn m\u00f6glich und auf schriftlichen Antrag des Verbrauchers bei der Agentur kann eine Kopie vor Antritt der Reise angefordert werden. Dieser Vertrag ist vom Reisenden zu unterzeichnen, der eine entsprechende Kaution hinterlegt oder eine Haftpflichtversicherung zur Deckung eventueller Sch\u00e4den abschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n

2.6 Besondere wirtschaftliche Bedingungen f\u00fcr Kinder.<\/p>\n\n\n\n

Da Kinder je nach Alter, Leistungserbringer und Reisedatum unterschiedlich behandelt werden, ist es ratsam, sich stets \u00fcber den Umfang der bestehenden Sonderbedingungen zu informieren, die stets Gegenstand spezifischer und detaillierter Informationen sind und im Budget-Pre-booking oder im Vertrag oder in den bei der Unterzeichnung ausgeh\u00e4ndigten Reiseunterlagen gesammelt werden. Im Allgemeinen gelten sie f\u00fcr die Unterbringung, solange das Kind ein Zimmer mit zwei Erwachsenen teilt. Bei Auslandsaufenthalten von Minderj\u00e4hrigen werden die Informationen f\u00fcr jeden Einzelfall rechtzeitig erteilt und im Vertrag oder in den Reiseunterlagen, die bei der Buchung ausgeh\u00e4ndigt werden, festgehalten.<\/p>\n\n\n\n

3. Rundfahrten<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Bei Linienfahrten k\u00f6nnen die Busse je nach Teilnehmerzahl unterschiedlich ausgestattet sein. Wird eine ausreichende Zahl von Reisenden nicht erreicht, kann ein Minibus eingesetzt werden, der, sofern nicht anders angegeben, keine Liegesitze hat. Au\u00dferdem wird in der Beschreibung jeder Strecke angegeben, ob der Bus \u00fcber eine Klimaanlage verf\u00fcgt oder nicht, wobei davon ausgegangen wird, dass er nicht \u00fcber eine solche verf\u00fcgt, sofern dies nicht ausdr\u00fccklich angegeben ist. Der Transport zu den Naturparks f\u00fcr die Fotosafaris erfolgt in landestypischen “Vans” oder Gel\u00e4ndewagen. In allen oben genannten F\u00e4llen kann es sein, dass das Design, die Struktur, der Komfort und die Sicherheit des Transportfahrzeugs nicht den italienischen Normen und Standards entsprechen, sondern denen des Landes, in dem die Reise stattfindet.<\/p>\n\n\n\n

Bei den im Programmheft angegebenen Rundreisen und Touren wird die Unterkunft in einer der dazugeh\u00f6rigen Einrichtungen derselben oder einer anderen derselben Kategorie und Gegend bereitgestellt, wenn in der erstgenannten Einrichtung keine Pl\u00e4tze mehr frei sind oder eine \u00c4nderung der Reiseroute eintritt. Ebenso kann die Reiseroute des Rundgangs nach einer der im Pr\u00e4ventionsprogramm beschriebenen Optionen gestaltet werden und die Reihenfolge der Besuche kann aus betrieblichen Gr\u00fcnden ge\u00e4ndert werden. Dieser Umstand f\u00fchrt nicht zu einer \u00c4nderung des Vertrags.<\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr alle Zwecke und in Bezug auf den Landtransport gilt, sofern im Programm-Broadcaster nicht anders angegeben, dass der Kunde das Gep\u00e4ck und andere pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde des Nutzers mit sich f\u00fchrt, unabh\u00e4ngig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie untergebracht sind, und dass sie auf Risiko des Nutzers transportiert werden. Dem Benutzer wird empfohlen, beim Be- und Entladen des Gep\u00e4cks anwesend zu sein. F\u00fcr die Bef\u00f6rderung per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Fluss gelten die Bedingungen der Transportunternehmen, wobei der Fahrschein das verbindliche Dokument zwischen diesen Unternehmen und dem Fahrgast ist. Im Falle von Sch\u00e4den oder Verlusten muss der Verbraucher bei dem jeweiligen Bef\u00f6rderungsunternehmen einen entsprechenden Antrag stellen. Der Veranstalter verpflichtet sich, Kunden, die von einem dieser Umst\u00e4nde betroffen sind, rechtzeitig Hilfe zu leisten.<\/p>\n\n\n\n

4. Flugreisen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

4.1. Allgemeines<\/p>\n\n\n\n

Die Flugbef\u00f6rderung kann auf einer regul\u00e4ren Strecke oder auf speziellen (Charter-)Fl\u00fcgen erfolgen, wie im Programmpreis angegeben.<\/p>\n\n\n\n

Die angebotene und im Preis inbegriffene regul\u00e4re Flugbef\u00f6rderung erfolgt in der Basisklasse, die die Fluggesellschaften den Reiseveranstaltern zur Verf\u00fcgung stellen. Dabei handelt es sich um begrenzte Sitzplatzkontingente der Fluggesellschaften in der Touristenklasse, die an Veranstalter von kombinierten Reisen verkauft werden, mit erm\u00e4\u00dfigten Tarifen, die besonderen vertraglichen Bedingungen unterliegen, mit Einschr\u00e4nkungen, die manchmal keine R\u00fcckerstattungen, Buchungs\u00e4nderungen oder die M\u00f6glichkeit eines Vermerks auf dem Flugschein zulassen. Wenn zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage keine Pl\u00e4tze in dieser Klasse verf\u00fcgbar sind, besteht die M\u00f6glichkeit, gegen einen Aufpreis Pl\u00e4tze in einer anderen Klasse mit einem h\u00f6heren Tarif oder bei einer anderen Fluggesellschaft als der angebotenen zu erwerben.<\/p>\n\n\n\n

Leistungen, die an Tagen mit Flugreisen angeboten werden, werden nur dann ber\u00fccksichtigt, wenn die Abflug- und Ankunftszeiten der best\u00e4tigten Fl\u00fcge dies zulassen, die ihrerseits bestimmen, ob freie Zeit zur Verf\u00fcgung steht oder, im Falle von Reisen, die eine Bef\u00f6rderung zu einem anderen Ort als dem Flughafen vorsehen, ob es eine Wartezeit gibt, die von der Ankunftszeit der Fl\u00fcge abh\u00e4ngt, mit denen andere Reiseteilnehmer unterwegs sind.<\/p>\n\n\n\n

Es ist \u00fcblich, dass Fluggesellschaften mit anderen Fluggesellschaften Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchf\u00fchrung eines Fluges treffen, so dass das Flugzeug, mit dem der Flug durchgef\u00fchrt wird, einer anderen als der angegebenen Fluggesellschaft geh\u00f6ren kann.<\/p>\n\n\n\n

Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2111\/2005 teilen die organisierenden Stellen bei der Buchungsbest\u00e4tigung die Identit\u00e4t der Fluggesellschaften mit, die die Fl\u00fcge durchf\u00fchren. Wenn zum Zeitpunkt der Buchung die genaue Identit\u00e4t der Fluggesellschaft, die den Flug durchf\u00fchrt, nicht bekannt ist, gibt die veranstaltende Stelle die Identit\u00e4t der Fluggesellschaft an, die den Flug voraussichtlich durchf\u00fchren wird. Ebenso wird das Reiseb\u00fcro bei einem Wechsel des Luftfahrtunternehmens nach der Buchungsbest\u00e4tigung unverz\u00fcglich alle geeigneten Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die Flugg\u00e4ste so schnell wie m\u00f6glich zu informieren.<\/p>\n\n\n\n

4.2 Gestellung am Flughafen<\/p>\n\n\n\n

Bei Flugreisen muss die Anwesenheit am Flughafen mindestens zwei Stunden vor der offiziellen Abflugzeit erfolgen, und in jedem Fall sind die spezifischen Empfehlungen in den bei Vertragsunterzeichnung ausgeh\u00e4ndigten Reiseunterlagen strikt zu befolgen. Es wird dem Kunden empfohlen, sich die Abflugzeit vierundzwanzig Stunden vorher best\u00e4tigen zu lassen. 4.2 Flugreisen k\u00f6nnen entweder mit Direktfl\u00fcgen mit oder ohne Zwischenlandung oder mit Nicht-Direktfl\u00fcgen mit Anschluss an andere Fl\u00fcge auf verschiedenen Flugh\u00e4fen durchgef\u00fchrt werden, wobei die Abflugzeiten im Laufe des Tages nach dem Flugplan der verschiedenen Gesellschaften liegen.<\/p>\n\n\n\n

4.3 Anschlussfl\u00fcge.<\/p>\n\n\n\n

Flugreisen k\u00f6nnen entweder mit Direktfl\u00fcgen mit oder ohne Zwischenlandung oder mit Nicht-Direktfl\u00fcgen mit Anschluss an andere Fl\u00fcge auf verschiedenen Flugh\u00e4fen nach dem Flugplan der verschiedenen Gesellschaften durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n

Besteht keine Verbindung zwischen dem Herkunftsort des Kunden und dem Startort des internationalen Fluges, gehen die Kosten f\u00fcr Unterkunft und Transfer zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n

5. Gruppenreisen<\/strong><\/p>\n\n\n\n

5.1 Preise<\/p>\n\n\n\n

Die Preise f\u00fcr Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen, die die gesamte Reise gemeinsam antreten, es sei denn, es ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Es ist ratsam, die Besonderheiten der jeweiligen Reise zu konsultieren. Die Tatsache, dass die Gruppe mit mehr als der Mindestteilnehmerzahl reist, f\u00fchrt nicht zu einer Preisreduzierung.<\/p>\n\n\n\n

5.2 Zutritts- und Ausschlussrechte.<\/p>\n\n\n\n

Der reibungslose Ablauf der Reise basiert auf einem normalen Ma\u00df an Harmonie im Zusammenleben der Gruppe, so dass ein Mitglied, das dieses Zusammenleben st\u00f6rt oder beeintr\u00e4chtigt, aus der Gruppe ausgeschlossen werden kann.<\/p>\n\n\n\n

5.3 Dokumentation<\/p>\n\n\n\n

Bei Gruppenreisen kann der Reiseleiter aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gr\u00fcnden f\u00fcr die Mitnahme von Unterlagen f\u00fcr die Buchung von Unterk\u00fcnften, Flugtickets und anderen zu erbringenden Leistungen zust\u00e4ndig sein.<\/p>\n\n\n\n

B – INFORMATIONEN, DOKUMENTE UND ANDERE REISEVERFAHREN<\/strong><\/p>\n\n\n\n

1.1. Vom Reisenden vorzulegende Informationen zur Formalisierung der Buchung<\/p>\n\n\n\n

Zum Zeitpunkt der Reise g\u00fcltige Passdaten aller Reisenden mit Angabe von Vorname(n), Nachname(n), Dokumentennummer, Staatsangeh\u00f6rigkeit, Ausstellungsort und -datum sowie Ablaufdatum. Der Veranstalter kann eine Kopie dieser Dokumente verlangen und sie an Dritte, die an der Reise beteiligt sind, weitergeben, wenn dies f\u00fcr den Abschluss von Vertr\u00e4gen \u00fcber bestimmte Leistungen erforderlich ist. Ebenso kann der Veranstalter Angaben zum Personalausweis oder einem gleichwertigen Dokument f\u00fcr den Versicherungsvertrag, die Ausstellung von Rechnungen oder andere f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Reise erforderliche Verfahren verlangen.<\/p>\n\n\n\n

Informationen \u00fcber etwaige Krankheiten, besondere Bedingungen, Allergien oder Behinderungen, die f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beantragung von Leistungen oder die Organisation der Reise ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n

Informationen \u00fcber das tats\u00e4chliche Alter aller Reisenden zum Zeitpunkt der Reise, insbesondere im Falle von Kindern unter 1 Jahr, 11 Monaten und 29 Tagen (INF) oder Kindern unter 11 Jahren, 11 Monaten und 29 Tagen (CHD), um die Leistungen gem\u00e4\u00df den f\u00fcr begleitete Kinder festgelegten Preisen buchen zu k\u00f6nnen. Kosten, die durch \u00c4nderungen von Buchungen oder Fahrkarten aufgrund falscher Angaben zum Alter oder anderen Daten zur Identit\u00e4t der Reisenden entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich f\u00fcr Informationen, die der Reisende nicht korrekt angibt.<\/p>\n\n\n\n

Verteilung der Betten in den einzelnen Zimmertypen: Einzelzimmer, Doppelzimmer mit Doppelbett, Doppelzimmer mit zwei Einzelbetten, Doppelzimmer mit Zustellbett usw. sowie die Kategorie des Zimmers: Standard, Superior, Junior Suite, Suite usw.<\/p>\n\n\n\n

Name und\/oder Kategorie der gew\u00e4hlten Unterkunft, je nach akzeptiertem Budget.<\/p>\n\n\n\n

Name der Person, die den Mietwagen fahren wird, mit einem seit mehr als einem Jahr g\u00fcltigen F\u00fchrerschein. Kosten, die durch \u00c4nderungen bei der Buchung des Mietwagens aufgrund falscher Angaben zum Fahrer oder eines Fahrerwechsels entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Angaben, die der Reisende nicht korrekt macht.<\/p>\n\n\n\n

Weder der Veranstalter noch der Vermittler haften f\u00fcr Buchungsfehler, die dem Reisenden zuzuschreiben sind oder durch unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde verursacht wurden.<\/p>\n\n\n\n

1.2. Pass-, Visa-, Verwaltungs- und\/oder Gesundheitsvorschriften<\/p>\n\n\n\n

Ausnahmslos alle Reisenden (einschlie\u00dflich Kinder) m\u00fcssen im Besitz der nach den Gesetzen des\/des besuchten Landes\/L\u00e4nder erforderlichen pers\u00f6nlichen und famili\u00e4ren Dokumente und des Reisepasses sein. F\u00fcr die Beschaffung von Visa, Reisep\u00e4ssen, Impfbescheinigungen usw. ist der Reisende selbst verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n

F\u00fcr den Fall, dass eine Beh\u00f6rde die Erteilung eines Visums aus besonderen Gr\u00fcnden des Reisenden verweigert oder die Einreise in das Land verweigert, weil der Reisende nicht \u00fcber die erforderlichen Unterlagen verf\u00fcgt oder diese nicht vorlegt, lehnt der Veranstalter jede Verantwortung f\u00fcr derartige Vorf\u00e4lle ab, wobei alle daraus entstehenden Kosten vom Reisenden zu tragen sind, wobei in solchen F\u00e4llen die f\u00fcr den freiwilligen R\u00fccktritt von Leistungen festgelegten Bedingungen und Regeln gelten.<\/p>\n\n\n\n

1.2.1 Reisepass: F\u00fcr alle vom Veranstalter angebotenen Reisen ist ein g\u00fcltiger Reisepass erforderlich, weshalb es ratsam ist, sich bei den ausstellenden Beh\u00f6rden zu vergewissern, dass die Reisep\u00e4sse aller an der Reise beteiligten Personen g\u00fcltig sind. Die Einreisebestimmungen einiger L\u00e4nder verlangen, dass der Reisepass des Reisenden nach der Einreise in das betreffende Land noch mindestens 9 Monate g\u00fcltig sein muss. Wenn der Reisepass eines Reisenden sein letztes G\u00fcltigkeitsjahr erreicht hat, wird dem Reisenden empfohlen, sich vor der Planung der endg\u00fcltigen Reise \u00fcber die Anforderungen des Ziellandes zu informieren.<\/p>\n\n\n\n

Der Name im Reisepass muss mit dem Namen auf dem Ticket \u00fcbereinstimmen, andernfalls ist der Reisende m\u00f6glicherweise nicht reiseberechtigt und die Versicherung ist nicht g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n

\u00c4ndert sich nach der Buchung einer Reise, aber vor Reiseantritt der Name eines Gruppenmitglieds des Reisenden (z. B. aufgrund einer Heirat), muss der Veranstalter dar\u00fcber informiert werden.<\/p>\n\n\n\n

Minderj\u00e4hrige, die allein ins Ausland reisen, m\u00fcssen, sofern das Land die Einreise mit einem Ausweis erlaubt, im Besitz einer offiziellen Genehmigung ihres Vaters oder ihrer Mutter (oder ihres Vormunds) sein und, wenn sie mit ihnen reisen, eine Bescheinigung \u00fcber die Beziehung vorlegen. Wenn Minderj\u00e4hrige keinen Ausweis besitzen oder dieser kein g\u00fcltiges Dokument f\u00fcr die Einreise in das Land ist, m\u00fcssen sie im Besitz eines Reisepasses sein. Minderj\u00e4hrige, die im Besitz eines eigenen Reisepasses sind, ben\u00f6tigen keine Genehmigung. Das Familienbuch ist in keinem Fall ein g\u00fcltiges Dokument f\u00fcr die Einreise in ein Land.<\/p>\n\n\n\n

Personen mit einem nicht-italienischen Reisepass sollten sich bei den zust\u00e4ndigen Stellen \u00fcber die f\u00fcr ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit geltenden Bestimmungen informieren und diese Umst\u00e4nde dem Veranstalter mitteilen, damit er sie ber\u00fccksichtigen kann, z. B. in Bezug auf Visa, eventuelle Krankenversicherungen, Unf\u00e4lle, Stornierung, Angebote f\u00fcr die Reise, usw.<\/p>\n\n\n\n

1.2.2 Visa: Der Kunde muss sich vergewissern, dass er die Einreisebestimmungen f\u00fcr Einwanderer erf\u00fcllt und dass die erforderlichen Dokumente wie P\u00e4sse und Visa (Transit-, Arbeits-, Tourismus- oder andere) g\u00fcltig sind und alle anderen ausl\u00e4ndischen Einreisebestimmungen eingehalten werden.<\/p>\n\n\n\n

Auch die Visabestimmungen der Transitl\u00e4nder m\u00fcssen \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Einreisebestimmungen k\u00f6nnen je nach Staatsangeh\u00f6rigkeit des Antragstellers, dem Grund der Reise, der Dauer der Reise usw. variieren. Ebenso k\u00f6nnen sich die Anforderungen im Laufe der Zeit aufgrund gesetzlicher und\/oder vor\u00fcbergehender \u00c4nderungen \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n

Reisende sollten sich vor der Buchung \u00fcber die Pass- und Visabestimmungen, einschlie\u00dflich der ungef\u00e4hren Dauer der Visabeschaffung, sowie \u00fcber die Empfehlungen f\u00fcr das jeweilige Reiseziel informieren.<\/p>\n\n\n\n

Kunden m\u00fcssen auch sicherstellen, dass sie sich vor Reiseantritt \u00fcber etwaige \u00c4nderungen der Visabestimmungen informieren, falls sich diese ge\u00e4ndert haben.<\/p>\n\n\n\n

1.2.3 Gesundheit: Die Empfehlungen zu den f\u00fcr die Reise erforderlichen Impfungen k\u00f6nnen sich im Laufe der Zeit oder aufgrund bestimmter Situationen im Bestimmungsland \u00e4ndern, daher sollte der Reisende vor der Reise seinen Arzt konsultieren. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sich zu vergewissern, dass er alle gesundheitlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einreise erf\u00fcllt, die empfohlenen Impfungen erhalten hat, alle empfohlenen Medikamente einnimmt und die \u00e4rztlichen Ratschl\u00e4ge in Bezug auf seine Reise befolgt.<\/p>\n\n\n\n

1.2.4 Risiken im Bestimmungsland<\/p>\n\n\n\n

Obwohl die meisten vom Veranstalter angebotenen Auslandsreisen ohne Zwischenf\u00e4lle verlaufen, k\u00f6nnen Reisen in bestimmte Ziell\u00e4nder mit einem gr\u00f6\u00dferen Risiko verbunden sein als andere. Der Veranstalter bittet die Reisenden dringend, alle Verbote, Warnungen, Ank\u00fcndigungen und Ratschl\u00e4ge des Au\u00dfenministeriums zu beachten, bevor sie eine Reise zu einem internationalen Zielort buchen.<\/p>\n\n\n\n

Durch das Angebot von Reisen zu internationalen Reisezielen \u00fcbernimmt der Veranstalter keine Verantwortung oder Garantie daf\u00fcr, dass Reisen zu diesen Orten empfohlen werden oder dass sie f\u00fcr den Reisenden keine Risiken bergen.<\/p>\n\n\n\n

Unter folgendem Link des Ministeriums f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Angelegenheiten kann der Reisende alles \u00fcber Visabestimmungen, Reisepass, Gesundheitsempfehlungen und Risikostufen in den Ziell\u00e4ndern nachlesen<\/p>\n\n\n\n

https:\/\/www.auswaertiges-amt.de\/de\/ReiseUndSicherheit\/reise-und-sicherheitshinweise<\/a><\/p>\n\n\n\n

Unter dem folgenden Link des Ministeriums f\u00fcr Gesundheit und Verbraucherschutz k\u00f6nnen Sie auch Informationen \u00fcber die gesundheitlichen Anforderungen f\u00fcr die Einreise in die Ziell\u00e4nder abrufen<\/p>\n\n\n\n

https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/<\/a><\/p>\n\n\n\n

Weitere Informationen zu Visa, P\u00e4ssen, Impfvorschriften usw. finden Sie unter dem folgenden Link. Wir empfehlen den Reisenden, sich an die Botschaft des Landes zu wenden, in das sie reisen m\u00f6chten. Die Kontaktdaten der Botschaften, die Sie konsultieren k\u00f6nnen, finden Sie auf der Website des jeweiligen Au\u00dfenministeriums.<\/p>\n\n\n\n

Nicht-deutsche Staatsangeh\u00f6rige sollten sich bei ihrer Botschaft oder Visabearbeitungsstelle \u00fcber Visabestimmungen, Gesundheits- und Passempfehlungen f\u00fcr das Zielland, das sie besuchen m\u00f6chten (sowie f\u00fcr die R\u00fcckkehr in ihr Herkunftsland), informieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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